Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt, 1. dass, unabhängig von der Nutzung des Schulstandortes Prenzlauer Chaussee 130 in Wandlitz durch einen konkreten Schultyp bzw. einen Schulträger Landkreis Barnim, die schulischen Räumlichkeiten an diesem Standort dauerhaft schulisch genutzt werden. Eine Fehlinvestition seitens des Landkreises Barnim kann es somit für diesen Standort nicht geben. Die notwendigen und geplanten Maßnahmen sind vorrangig Reparatur- und Rekonstruktionsmaßnahmen an der vorhandenen Bausubstanz. 2. den Erhalt der Grundschulen in den Ortsteilen Basdorf, Klosterfelde und Wandlitz, 3. dass alle Grundschulen möglichst zweizügig geführt werden sollen und die Schuleinzugsbereiche entsprechend anzupassen sind, 4. dem Erhalt einer Realschule gegenüber einer Gesamtschule den Vorzug zu geben, 5. dass das in Trägerschaft des Landkreises Barnim befindliche Gymnasium erhalten bleiben soll im Ortsteil Wandlitz. Gesetzliche Grundlage: §§ 102 ff des Brandenburgischen Schulgesetzes Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 19 Ablehnung: - Enthaltung: - |
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