Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Städtebauliche Satzung gemäß § 34 (4) BauGB ( Innenbereichssatzung) OT Stolzenhagen - Auslegungsbeschluss  

 
 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
TOP: Ö 22
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.06.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2004-0101 Städtebauliche Satzung gemäß § 34 (4) BauGB ( Innenbereichssatzung)
OT Stolzenhagen
- Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Federführend:HB_Bauleitplanung   

Wortprotokoll:

Wortprotokoll:

Der Ortsbeirat Stolzenhagen hat folgendes beschlossen:

Die Flurstücke 558, 559 und 560 sind jeweils teilweise der Abrundungsfläche Nr. 6 in den Geltungsbereich der Innenbereichssatzung aufzunehmen.

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:

1. Der Entwurf der Satzung wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich

    Begründung gebilligt.

2. Der Satzungsentwurf  ist gemäß  §3 Abs. 2 auszulegen und es sind die Träger öffentlicher

    Belange gemäß § 4 BauGB zu beteiligen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die

    ausgewählten 

    Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            17

Ablehnung:            -

Enthaltung:            2