Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Wortprotokoll: Der Ortsbeirat Stolzenhagen hat folgendes beschlossen: Die Flurstücke 558, 559 und 560 sind jeweils teilweise der Abrundungsfläche Nr. 6 in den Geltungsbereich der Innenbereichssatzung aufzunehmen. Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt: 1. Der Entwurf der Satzung wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich Begründung gebilligt. 2. Der Satzungsentwurf ist gemäß §3 Abs. 2 auszulegen und es sind die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB zu beteiligen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 17 Ablehnung: - Enthaltung: 2 |
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