Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: A1 Hauptausschuss
Datum: Mo, 17.09.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:45
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Bestätigung der Niederschrift vom 02.07.2007  
A1-26/2007  
Ö 5  
Änderungsanträge/Bestätigung der Tagesordnung      
N 5.1     Bestätigung des Beschlusses BV-HA 2007-0292    
Ö 6  
Tourismusverein "Naturpark Barnim"  
BV-HA/2007-0295  
Ö 7  
2. Änderung der Entgeltordnung zur Nutzung kommunaler Einrichtungen in der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2004-0250-2  
Ö 8  
Kombinierter Geh- und Radweg Stolzenhagener Chaussee - OT Wandlitz Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe  
BV-GV/2007-0607  
Ö 9  
Verhinderung verstärkter Ablagerungen von organischem Material und Müll im öffentlichen Straßenraum durch Anwohner  
BV-GV/2007-0587  
Ö 10  
Eilentscheidung zur überplanmäßigen Ausgabe auf der Haushaltsstelle 8800. 94010  
BV-GV/2007-0588  
Ö 11  
Einleitungsbeschluss Änderung des rechtswirksamen Grünordnungsplanes "Uferpromenade Wandlitzsee" (Geltungsbereich siehe Anlage)  
BV-GV/2007-0589  
Ö 12  
Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Grünordnungsplanes "Uferpromenade Wandlitzsee", Gemarkung Wandlitz  
BV-GV/2007-0590  
Ö 13  
Nutzung von Erdwärme für den Grundschulneubau Wandlitz  
BV-GV/2007-0591  
Ö 14  
Änderung des Bebauungsplanes "August-Bebel-Straße" Einleitungsbeschluss  
BV-GV/2007-0592  
Ö 15  
Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "August-Bebel-Straße" in der Gemarkung Wandlitz  
BV-GV/2007-0594  
Ö 16  
Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2007-0593  
Ö 17  
Änderung des Bebauungsplanes "Wandlitzsee Nord III" Einleitungs- und Auslegungsbeschluss  
BV-GV/2007-0595  
    VORLAGE
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord III“ werden in einem ca. 38 m breiten Bereich des Flurstückes 860/2, der als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen ist, hinsichtlich der Grundflächenzahl, der Geschossflächenzahl, der Bauweise, der Gestaltung der Gebäude, der Dachform und der Gestaltung der Dachflächen geändert. Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer einzügigen Grundschule in Kombination mit einem Mehrgenerationenhaus.

2. Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord III“ wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich Begründung gebilligt.

3. Der o.g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB erneut auszulegen und es sind die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB zu beteiligen.

 

4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.

 

5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

   
    28.08.2007 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord III“ werden in einem ca. 38 m breiten Bereich des Flurstückes 860/2, der als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen ist, hinsichtlich der Grundflächenzahl, der Geschossflächenzahl, der Bauweise, der Gestaltung der Gebäude, der Dachform und der Gestaltung der Dachflächen geändert. Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer einzügigen Grundschule in Kombination mit einem Mehrgenerationenhaus.

2. Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord III“ wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich Begründung gebilligt.

3. Der o.g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB erneut auszulegen und es sind die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB zu beteiligen.

 

4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.

 

5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            8

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    11.09.2007 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord III“ werden in einem ca. 38 m breiten Bereich des Flurstückes 860/2, der als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen ist, hinsichtlich der Grundflächenzahl, der Geschossflächenzahl, der Bauweise, der Gestaltung der Gebäude, der Dachform und der Gestaltung der Dachflächen geändert. Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer einzügigen Grundschule in Kombination mit einem Mehrgenerationenhaus.

2. Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord III“ wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich Begründung gebilligt.

3. Der o.g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB erneut auszulegen und es sind die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB zu beteiligen.

 

4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.

 

5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:     5

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    17.09.2007 - A1 Hauptausschuss
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord III“ werden in einem ca. 38 m breiten Bereich des Flurstückes 860/2, der als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen ist, hinsichtlich der Grundflächenzahl, der Geschossflächenzahl, der Bauweise, der Gestaltung der Gebäude, der Dachform und der Gestaltung der Dachflächen geändert. Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer einzügigen Grundschule in Kombination mit einem Mehrgenerationenhaus.

2. Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord III“ wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich Begründung gebilligt.

3. Der o.g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB erneut auszulegen und es sind die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB zu beteiligen.

 

4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.

 

5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            7

Ablehnung:            -

Enthaltung:            1

   
    27.09.2007 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord III“ werden in einem ca. 38 m breiten Bereich des Flurstückes 860/2, der als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen ist, hinsichtlich der Grundflächenzahl, der Geschossflächenzahl, der Bauweise, der Gestaltung der Gebäude, der Dachform und der Gestaltung der Dachflächen geändert. Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer einzügigen Grundschule in Kombination mit einem Mehrgenerationenhaus.

2. Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord III“ wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich Begründung gebilligt.

3. Der o.g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB erneut auszulegen und es sind die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB zu beteiligen.

 

4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.

 

5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            15

Ablehnung:            5

Enthaltung:            2

Ö 18  
1. Änderungssatzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Wandlitz
Enthält Anlagen
BV-GV/2007-0596  
Ö 19  
Rekonstruktion der Überführung der Fernwärmeleitung in der Bahnhofstraße im Ortsteil Klosterfelde  
BV-GV/2007-0597  
Ö 20  
Erhaltung historischer Grabdenkmäler auf den Friedhöfen im Ortsteil Zerpenschleuse
BV-GV/2007-0599  
Ö 21  
Bebauungsplan "Mühlenbecker Str./ Im Grund" in der Gemarkung Basdorf - Satzungsbeschluss -  
BV-GV/2007-0601  
Ö 22  
Eilentscheidung zur überplanmäßigen Ausgabe auf der Haushaltsstelle 2.13000.93500 Beschaffung eines Gerätewagens für die Freiwillige Feuerwehr Wandlitz,OT Wandlitz  
BV-GV/2007-0603  
Ö 23  
Eilentscheidung zur außerplanmäßigen Ausgabe Bahnübergang "Zühlsdorfer Straße" OT Basdorf Haushaltsstelle 6300.94120  
BV-GV/2007-0604  
Ö 24  
Befreiungsantrag zum B-Plan "Vor den Heidebergen" in der Gemarkung Schönerlinde Am Bärwinkel 6; Flur 2, Flurstück 546  
BV-HA/2007-0297  
Ö 25  
Errichtung eines Büro- und Wohnhauses Flur 6, Flurstück 550, Prenzlauer Chaussee 121  
BV-HA/2007-0299  
Ö 26  
Klage der Gemeinde Wandlitz wegen der Entscheidung des Landkreises Barnim vom 6.9.2005 auf Erteilung einer Baugenehmigung zum Neubau eines 110/ 20 kV Umspannwerkes in der Gemarkung Schönwalde, einschließlich der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens hier: Klagerücknahme     BV-HA/2007-0302  
Ö 27  
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe  
MV-GV/2007-0067  
Ö 28  
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe  
MV-GV/2007-0070  
Ö 29  
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe  
MV-GV/2007-0071  
Ö 30  
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an Bauleitplanverfahren hier: Beteiligung der Gemeinde Wandlitz an der Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schorfheide  
MV-GV/2007-0069  
Ö 31  
Errichtung eines Ladengeschäftes mit Imbisscafé Gemarkung Basdorf, Dimitroffstr. 7  
MV-HA/2007-0023  
Ö 32  
Errichtung einer Überdachung und einer Pergola Gemarkung Basdorf, Flur 2, Flurstück 461, Prenzlauer Straße 6b  
MV-HA/2007-0024  
N 33     Vergabe des Grundstücks in Wandlitz, Flur 6, Flurstück 1796   BV-GV/2007-0598  
N 34     Dienstaufsichtsbeschwerde   BV-GV/2007-0600  
N 35     Vergabe des Grundstücks in Wandlitz, Fontaneallee 13, Flur 4, Flurstück 513   BV-HA/2007-0298  
N 36     Vergabe des Flurstücks 2003 der Flur 4 von Wandlitz im Erbbaurecht   BV-HA/2007-0300  
N 37     Rekonstruktion Geh- Radweg "An der Gierwiese" (Knüppeldamm)   BV-GV/2007-0585  
N 38     Beauftragung Planungs-und Bauüberwachungsleistungen hier: Fußbodensanierung, Waldsiedlung 1-7, OT Schönwalde   BV-HA/2007-0303