Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Es ist die Errichtung eines Ladengeschäftes mit Imbisscafé in der Dimitroffstraße geplant. Im rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan der Gemarkung Basdorf ist das Gebiet als gemischte Baufläche dargestellt. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Gemäß § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben dann zulässig, wenn es sich nach Art der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Das beantragte Bauvorhaben ist planungsrechtlich zulässig und es ist davon auszugehen, dass keine negativen Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten sind. Gesetzliche Grundlagen § 3 Abs. 2 Gemeindeordnung §§ 3 u. 4 Zuständigkeitsordnung §§ 30 bis 36 Baugesetzbuch Finanzielle Auswirkungen: nein
Mitteilung: Die Gemeindeverwaltung hat das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Ladengeschäftes mit Imbisscafé erteilt. Anlagen: (4 Seiten) Bauantragsunterlagen |
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