Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - MV-HA/2007-0023  

 
 
Betreff: Errichtung eines Ladengeschäftes mit Imbisscafé
Gemarkung Basdorf, Dimitroffstr. 7
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage A1
Verfasser:Kopischke, CarmenAktenzeichen:B 6340022/07
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Anhörung
30.08.2007 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf zur Kenntnis genommen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Anhörung
11.09.2007 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung zur Kenntnis genommen     
A1 Hauptausschuss Anhörung
17.09.2007 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   

Es ist die Errichtung eines Ladengeschäftes mit Imbisscafé in der Dimitroffstraße geplant
Begründung / Erläuterung

Es ist die Errichtung eines Ladengeschäftes mit Imbisscafé in der Dimitroffstraße geplant. Im rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan der Gemarkung Basdorf ist das Gebiet als gemischte Baufläche dargestellt. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Gemäß § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben dann zulässig, wenn es sich nach Art der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Das beantragte Bauvorhaben ist planungsrechtlich zulässig und es ist davon auszugehen, dass keine negativen Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten sind.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 3 Abs. 2 Gemeindeordnung

§§ 3 u. 4 Zuständigkeitsordnung

§§ 30 bis 36 Baugesetzbuch

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Mitteilung:

 

Die Gemeindeverwaltung hat das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Ladengeschäftes mit Imbisscafé erteilt.

 

Anlagen: (4 Seiten)

Anlagen:   (4 Seiten)

 

Bauantragsunterlagen