Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Im Rahmen einer Gebührengegenüberstellung für Sondernutzungen mit anderen Gemeindeverwaltungen und Städten wurde auch die Sondernutzungsgebühr für Zirkusgastspiele und Schaustellereinrichtungen auf öffentlichem Straßenland verglichen. Die Gemeinde Wandlitz verlangt dabei eine vergleichsweise hohe Sondernutzungsgebühr. Zur Zeit wird gemäß Anlage 1 (Gebührentabelle) der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Wandlitz vom 26.02.2004, Ziffer 3 (Private Wochenmärkte, Rummel, Schaustellereinrichtungen, Jahr- und Spezialmärkte, Zirkus) eine monatliche Gebühr von 6,00 € je Quadratmeter erhoben. Wegen der verstärkten Nachfrage von Veranstaltern und zur kulturellen Bereicherung der Gemeinde wird empfohlen, die Sondernutzungsgebühr zu verringern und auf 1,00 € je Monat und Quadratmeter festzulegen. Folgende Änderungen beinhaltet die Anlage 1: Streichung zu Punkt 3 – Schaustellereinrichtungen und Zirkus; alle anderen Bestandteile bleiben erhalten; Neu: Punkt 12 – Schaustellereinrichtungen und Zirkus mit einer Gebühr von 1,00 € pro Monat und Quadratmeter Verschiebung: alter Punkt 12 wird neu Punkt 13- Sonstige Inanspruchnahme von Straßenland mit einer Gebühr von 3,00 € je Monat und Quadratmeter Gesetzliche Grundlagen § 5 GO §§ 18 und 21 BbgStrG § 8 FStrG Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die 1. Änderungssatzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Wandlitz vom 26.02.2004 im Hinblick auf die Neufassung der Anlage 1 (Gebührentabelle). Anlagen: - 1. Änderungssatzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätze in der Gemeinde Wandlitz - geänderte Anlage 1 zur Satzung - Vergleich Sondernutzungsgebühren
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