Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Mit Beschluss BV-GV/2006-0524 vom 07.12.2006 hat die Gemeindevertretung beschlossen, auf der südlichen Fahrbahnseite der Stolzenhagener Chaussee (L29) im Ortsteil Wandlitz einen kombinierten Geh- und Radweg einschließlich Beleuchtung zu planen. Dem gemäß hat die Gemeinde Wandlitz im Haushaltsjahr 2007 auf der Haushaltsstelle 2.630.9427 für die Errichtung des kombinierten Geh- und Radweges einschließlich Beleuchtung Haushaltsmittel in Höhe von 353.000,- € veranschlagt. Des Weiteren wurden beim Landesbetrieb Straßenwesen GVFG-Fördermittel in Höhe von 91.400,- € beantragt und die entsprechende Einnahme im Haushaltsplan 2007 mit der Haushaltsstelle 2.630.3615 berücksichtigt. Im Februar 2007 wurde durch den Landesbetrieb Straßenwesen darauf hingewiesen, dass eine Fördermittelbewilligung für das Jahr 2007 nicht gesichert ist. Im Übrigen wurde erklärt, dass der Landesbetrieb Straßenwesen beabsichtigt, im 4. Quartal 2007 mit dem Ausbau des Kreisverkehrsplatzes L29 / B109 zu beginnen. Eine Verschiebung des Maßnahmebeginns des kombinierten Geh- / Radweges in das Jahr 2008 war zur Vermeidung von Baubehinderungen aus Sicht des Landesbetriebes sinnvoll. Unter diesem Gesichtspunkt wurden o.g. Haushaltsmittel mit dem ersten Haushaltsnachtrag 2007 in Abgang gebracht. Am 04.09.2007 teilte der Landesbetrieb Straßenwesen mit, dass aufgrund von Fördermittelrückflüssen eine Fördermittelbewilligung im Jahr 2007 nun doch möglich sein könnte. Diese erfordert allerdings die Sicherstellung der Komplementärfinanzierung durch die Gemeinde und damit die Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 353.000,- €. Gleichzeitig ist eine außerplanmäßige Einnahme in Höhe von 91.400,- € zu veranschlagen. Gesetzliche Grundlagen Gemeindeordnung (GO) Finanzielle Auswirkungen: ja
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, für den Fall einer kurzfristigen Fördermittelzusage für das Bauvorhaben „Kombinierter Geh- und Radweg Stolzenhagener Chaussee – OT Wandlitz“ eine außerplanmäßige Ausgabe vorzunehmen. Das Bauvorhaben wird wie folgt veranschlagt. Einnahme 91.400,- € Ausgabe 353.000,- € Die Deckung erfolgt aus der allgemeinen Rücklage. Anlagen: keine |
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