Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - MV-GV/2007-0069  

 
 
Betreff: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an Bauleitplanverfahren
hier: Beteiligung der Gemeinde Wandlitz an der Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schorfheide
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
27.08.2007 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde zur Kenntnis genommen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
27.08.2007 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse zur Kenntnis genommen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
11.09.2007 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung zur Kenntnis genommen     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
17.09.2007 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Wandlitz Anhörung
27.09.2007 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz zur Kenntnis genommen   

Am 26
Begründung / Erläuterung

Am 26.10.2003 wurde die Fusion der ehemaligen Gemeinden Groß Schönebeck (Schorfheide) und Finowfurt zur neu gebildeten Gemeinde Schorfheide vollzogen. Die neue Gemeinde verfügt über die neun Ortsteile Altenhof, Böhmerheide, Eichhorst, Finowfurt, Groß Schönebeck, Klandorf, Lichterfelde, Schluft und Werbellin. Beide ehemaligen Gemeinden verfügen über einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP), wodurch nahezu das gesamte Gemeindegebiet abgedeckt wird. Lediglich der Ortsteil Altenhof besitzt bisher noch keinen FNP

Durch die Entwicklung der letzten Jahre haben sich Änderungen der Zielsetzungen innerhalb der beiden ehemaligen Gemeinden ergeben. Zudem sind durch die Sicht auf die jetzige Großgemeinde andere Prioritäten entwickelt worden. Die hieraus resultierenden Änderungen sind von relativ großer Anzahl, sodass sich die Gemeinde Schorfheide entsprechend des § 5 Absatz 1 Satz 1 BauGB entschlossen hat, einen Flächennutzungsplan für das ganze Gemeindegebiet zu erstellen. Die Neuaufstellung wird gleichzeitig zum Anlass genommen, die zur damaligen Zeit von Hand und teilweise auf Flurkarten erstellten FNP’s auf der Grundlage der topographischen Karte im Maßstab 1:10.000 zu digitalisieren.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass die Gemeinde Schorfheide einen Flächennutzungsplan für das ganze Gemeindegebiet aufstellt.

 

Zudem nimmt die Gemeindevertretung das Kapitel 8.4  (siehe Anlage) der Begründung des Entwurfes des FNP Schorfheide zur Kenntnis.  Demnach ist der Verkehrslandeplatz Eberswalde-Finow zum Ausbau als Regionalflughafen vorgesehen. Ca.drei Viertel des gesamten Geländes liegen auf Schorfheider Gemeindegebiet. Inwieweit die nördlichen Ortsteile der Gemeinde Wandlitz durch den Flugverkehr beeinträchtigt werden könnten, ist im noch ausstehenden Planfeststellungsverfahren zu klären.

Anlagen:

Anlagen: