Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2007-0590  

 
 
Betreff: Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Grünordnungsplanes "Uferpromenade Wandlitzsee", Gemarkung Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
28.08.2007 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
11.09.2007 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
17.09.2007 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Vorberatung
27.09.2007 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

Zweck der Veränderungssperre ist es, die für die in der Anlage gekennzeichneten Flurstücke der Flur 4 in der Gemarkung Wandlitz beschlossenen Planungsziele zu sichern. Durch die Veränderungssperre besitzt die Gemeinde die Möglichkeit, Veränderungen, die den Zweck der beabsichtigten Schutz, -Pflege- oder Entwicklungsmaßnahmen gefährden, zu verhindern. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren  außer Kraft, die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr und sofern es besondere Umstände erfordern um ein weiteres Jahr verlängern. Die Gemeinde kann eine außer Kraft getretene Veränderungssperre ganz oder teilweise erneut beschließen, wenn die Voraussetzungen für ihren Erlass fortbestehen.

Der Beschluss über den Erlass der Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 7(6) Brandenburgische Naturschutzgesetz (BbgNatSchG)

§§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB)

§§ 3(2) und 5 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

Für den Geltungsbereich des in der Änderung befindlichen Grünordnungsplanes als Satzung (GOPaS) „Uferpromenade Wandlitzsee“ wird folgende Satzung beschlossen:

Satzung über eine Veränderungssperre für die in der Anlage gekennzeichneten Flurstücke der Flur 4 in der Gemarkung Wandlitz

Die in der Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre ist Bestandteil dieses Be-schlusses.

Die in der Anlage befindliche Flurkarte mit den gekennzeichneten Flurstücken der Flur 4 ist Be-standteil dieses Beschlusses. 

 

 

Anlagen:

 

(2 Seiten)

Satzung über eine Veränderungssperre für die in der Anlage gekennzeichneten Flurstücke der Flur 4 in der Gemarkung Wandlitz

Flurkarte

 

Anlagen:

Anlagen:

 

(2 Seiten)

Satzung über eine Veränderungssperre für die in der Anlage gekennzeichneten Flurstücke der Flur 4 in der Gemarkung Wandlitz

Flurkarte