Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Der Grünordnungsplan als Satzung (GOPaS) für den Bereich der „Uferpromenade Wandlitzsee“ wurde im Juni 2004 rechtswirksam. Seit dem Jahr 2004 erarbeitet die Gemeinde zudem einen GOPaS für den gesamten Wandlitzsee einschließlich seiner Uferbereiche. Der Bedarf einer Überarbeitung des GOPaS „Uferpromenade“ ergibt sich vordergründig aufgrund der Notwendigkeit zur Anpassung und Harmonisierung an den im Verfahren befindlichen GOPaS „Wandlitzsee“. Für die Weiterbearbeitung des GOPaS Wandlitzsee und die Überarbeitung des GOPaS Uferpromenade haben sich im Laufe der Zeit vier wesentliche Zielstellungen ergeben: - Sicherung der Öffentlichkeit des Sees - Nutzung durch die Allgemeinheit - Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit - Sicherung der Erlebbarkeit Diese gilt es langfristig und dauerhaft durch die entsprechenden Festsetzungen zu sichern. Gesetzliche Grundlagen §3 (2) Gemeindeordnung § 2 BauGB $ 7 BbgNatSchG Finanzielle Auswirkungen: ja
nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Grünordnungsplan als Satzung für die „Uferpromenade Wandlitzsee“ hinsichtlich seiner Festsetzungsinhalte überarbeitet, angepasst und geändert werden soll. Anlagen: |
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