Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindeverwaltung hat in Ihrer Sitzung am 29.03.2007 das Abwägungsverfahren durchgeführt. Die Abwägungsvorschläge wurden in das Planverfahren eingearbeitet. Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgt erst bei gesicherter Erschließung. Gesetzliche Grundlagen §§ 1, 9 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) § 3 (2) Gemeindeordnung (GO) i.V.m. § 35 (2) GO §§ 2,3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen:
nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Mühlenbecker Straße/ Im Grund“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Gemarkung Basdorf als Satzung. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt. Anlagen: Bebauungsplan einschließlich Festsetzungen und Begründung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |