Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeinde Wandlitz beabsichtigt, den rechtskräftigen textlichen Bebauungsplan „Wandlitzsee Nord III“ zu ändern. Ein Vorhabenträger beabsichtigt in unmittelbarer Nachbarschaft zur katholischen Kirche die Errichtung einer einzügigen katholischen Grundschule in Kombination mit einem Mehrgenerationenhaus. Unter dem Begriff „Mehrgenerationenhaus“ sollen täglich nach Beendigung des Schulbetriebes im zu errichtenden Schulgebäude vielfältige Kultur-, Bildungs-, Freizeit- und Betreuungsangebote Raum finden. Das Vorhaben soll auf einer ca. 38 m breiten und ca. 1.800 m² großen Teilfläche des Flurstückes 860/2 realisiert werden. Das Grundstück ist bis zu einer Tiefe von 47,50 m gemessen ab der Grundstücksgrenze zur Thälmannstraße als allgemeines Wohngebiet WA 1 festgesetzt. Die Ausweisung als allgemeines Wohngebiet bleibt, da die geplanten Nutzungen hier nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zulässig sind, erhalten. Im Bebauungsplan ist jedoch eine auf eine Bebauung mit Einfamilienhäusern ausgerichtete Grund- und Geschossflächenzahl festgesetzt. Darüber hinaus wird die maximal zulässige Gebäudekantenlänge auf 16 m begrenzt, so dass für die Schaffung von Baurecht für das vorgenannte Projekt eine partielle Änderung des Bebauungsplanes erforderlich ist. Ergänzend sollen für den o.g. Teilbereich einzelne bauordnungsrechtlicher Festsetzungen geändert werden. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, erfolgt die Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB). Die Erarbeitung eines Umweltberichtes ist nicht erforderlich. Auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) aufgrund der geringen Auswirkungen der Änderung verzichtet. Der Vorhabenträger verpflichtet sich durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme sämtlicher Kosten, die im Rahmen des Planungsverfahrens entstehen. Mit der Durchführung des Änderungsverfahrens wurde das a.r.s. Planungsbüro beauftragt.
Gesetzliche Grundlagen
§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2, § 4 a und § 13 Baugesetzbuch (BauGB) § 3 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) §§ 2, 3, und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord III“ werden in einem ca. 38 m breiten Bereich des Flurstückes 860/2, der als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen ist, hinsichtlich der Grundflächenzahl, der Geschossflächenzahl, der Bauweise, der Gestaltung der Gebäude, der Dachform und der Gestaltung der Dachflächen geändert. Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer einzügigen Grundschule in Kombination mit einem Mehrgenerationenhaus. 2. Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord III“ wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich Begründung gebilligt. 3. Der o.g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB erneut auszulegen und es sind die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13 BauGB zu beteiligen.
4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen:
Übersicht über die Änderungen Satzungstext (Stand: August 2007) Begründung (Stand: August 2007) Übersichtskarte |
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