Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Es ist die Errichtung einer Überdachung und einer Pergola an der Prenzlauer Straße geplant. Im rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan der Gemarkung Basdorf ist das Gebiet als gemischte Baufläche dargestellt. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Gemäß § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben dann zulässig, wenn es sich nach Art der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Das beantragte Bauvorhaben ist planungsrechtlich zulässig und es ist davon auszugehen, dass keine negativen Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten sind. Gesetzliche Grundlagen § 3 Abs. 2 Gemeindeordnung §§ 3 u. 4 Zuständigkeitsordnung §§ 30 bis 36 Baugesetzbuch Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Die Gemeindeverwaltung hat das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Überdachung und einer Pergola erteilt. Anlagen: (3 Seiten) Auszüge aus Bauantragsunterlagen |
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