Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Eilentscheidung vom 28.08.2007 zur außerplanmäßigen Ausgabe auf der Haushaltsstelle 6300.94120 für den Bahnübergang „Zühlsdorfer Straße“ im OT Basdorf Gesetzliche Grundlagen § 68 Abs. 1 GO Haushaltssatzung der Gemeinde Finanzielle Auswirkungen: ja
nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz genehmigt die Eilentscheidung vom 28.08.2007 zur außerplanmäßigen Ausgabe auf der Haushaltsstelle 6300.94120. Anlagen: Antrag auf außerplanmäßige Ausgabe Eilentscheidung |
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