Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Das Bauamt beantragte am 29.08.2007 die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für die Haushaltsstelle 67000.638000 Energiekosten. Der betreffende Haushaltsansatz wurde i.H.v. 185.000,00 € geplant. Zum Zeitpunkt der Beantragung war die Haushaltsstelle bereits um 9.942,25 € überzogen. Auf Grund der gestiegenen Energiekosten und der Inbetriebnahme neuer Beleuchtungsanlagen waren die Ausgaben nur eingeschränkt vorhersehbar. Bedingt durch die Leistungsabnahme sind die Ausgaben nicht abweisbar i.S. des § 81 (1) GO Bbg. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden durch Minderausgaben in der Haushaltsstelle 63000.51000 Instandsetzung Straßen gedeckt. Gesetzliche Grundlagen § 81 (1) GO Bbg i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: ja
nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung nimmt die überplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 67000.63800 i.H.v. 25.000,00 € zur Kenntnis. |
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