1.Die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Wegener Straße“ gemäß § 2 ff. Baugesetzbuch mit folgendem Planungsziel:
-Schaffung von Baurecht und Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
2.die Ziele der Raumordnung abzufragen;
3.den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.
06.09.2016 - Ortsbeirat Wandlitz
Ö 21 - vertagt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1.Die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Wegener Straße“ gemäß § 2 ff. Baugesetzbuch mit folgendem Planungsziel:
-Schaffung von Baurecht und Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
2.die Ziele der Raumordnung abzufragen;
3.den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.
Abstimmungsergebnis:
(über die Zurückstellung)
Zustimmung:.7
Ablehnung:.
Enthaltung:.
20.09.2016 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 25 - vertagt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1.Die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Wegener Straße“ gemäß § 2 ff. Baugesetzbuch mit folgendem Planungsziel:
-Schaffung von Baurecht und Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
2.die Ziele der Raumordnung abzufragen;
3.den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.
Abstimmungsergebnis (Zurückstellung):
Zustimmung:5
Ablehnung:0
Enthaltung:0
26.09.2016 - A1 Hauptausschuss
Ö 30 - an Einreicher zurück verwiesen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1.Die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Wegener Straße“ gemäß § 2 ff. Baugesetzbuch mit folgendem Planungsziel:
-Schaffung von Baurecht und Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
2.die Ziele der Raumordnung abzufragen;
3.den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.
08.11.2016 - Ortsbeirat Wandlitz
Ö 8 - vertagt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1.Die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Wegener Straße“ gemäß § 2 ff. Baugesetzbuch mit folgendem Planungsziel:
-Schaffung von Baurecht und Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
2.die Ziele der Raumordnung abzufragen;
3.den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.8 (Hintze)
Ablehnung:.
Enthaltung:.
22.11.2016 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1.Die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Wegener Straße“ gemäß § 2 ff. Baugesetzbuch mit folgendem Planungsziel:
-Schaffung von Baurecht und Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
2.die Ziele der Raumordnung abzufragen;
3.den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:8
Ablehnung:0
Enthaltung:0
28.11.2016 - A1 Hauptausschuss
Ö 23 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1.Die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Wegener Straße“ gemäß § 2 ff. Baugesetzbuch mit folgendem Planungsziel:
-Schaffung von Baurecht und Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
2.die Ziele der Raumordnung abzufragen;
3.den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:7
Ablehnung:.
Enthaltung:1
08.12.2016 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 24 - vertagt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1.Die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Wegener Straße“ gemäß § 2 ff. Baugesetzbuch mit folgendem Planungsziel:
-Schaffung von Baurecht und Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
2.die Ziele der Raumordnung abzufragen;
3.den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.
10.01.2017 - Ortsbeirat Wandlitz
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1.Die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Wegener Straße“ gemäß § 2 ff. Baugesetzbuch mit folgendem Planungsziel:
-Schaffung von Baurecht und Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
2.die Ziele der Raumordnung abzufragen;
3.den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:7 (Hintze)
Ablehnung:
Enthaltung:1
24.01.2017 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 16 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1.Die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Wegener Straße“ gemäß § 2 ff. Baugesetzbuch mit folgendem Planungsziel:
-Schaffung von Baurecht und Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
2.die Ziele der Raumordnung abzufragen;
3.den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:5
Ablehnung:0
Enthaltung:0
06.02.2017 - A1 Hauptausschuss
Ö 19 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1.Die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Wegener Straße“ gemäß § 2 ff. Baugesetzbuch mit folgendem Planungsziel:
-Schaffung von Baurecht und Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
2.die Ziele der Raumordnung abzufragen;
3.den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:9
Ablehnung:
Enthaltung:
16.02.2017 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 20 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1.Die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Wegener Straße“ gemäß § 2 ff. Baugesetzbuch mit folgendem Planungsziel:
-Schaffung von Baurecht und Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
2.die Ziele der Raumordnung abzufragen;
3.den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:23 (Hintze)
Ablehnung:
Enthaltung:
Frau Kieprowski war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.