Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2016-0276  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "An der Wegener Straße"
- Aufstellungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 35
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
06.09.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz vertagt   
08.11.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz vertagt   
10.01.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
20.09.2016 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung vertagt   
22.11.2016 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
26.09.2016 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses an Einreicher zurück verwiesen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
24.01.2017 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
28.11.2016 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
08.12.2016 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz vertagt   
16.02.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
A1 Hauptausschuss Vorberatung
06.02.2017 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
Anlagen:
Geltungsbereich
Antragsunterlagen

Begründung / Erläuterung

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Antrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Wegener Straße“ für die im Geltungsbereich der Gemarkung Wandlitz, Flur 2 gekennzeichneten Flurstücke vor.

 

Der mögliche Geltungsbereich ist im jetzigen Teilflächennutzungsplan (FNP) sowie im Entwurf des zukünftigen Gesamtflächennutzungsplans als Wohnbaufläche mit hohem Grünanteil dargestellt und hätte eine Größe von ca. 1,6 ha.

 

Geplant ist die Entwicklung eines Wohngebietes, welches mit nicht störendem Gewerbe(vorhandene Halle) durchmischt werden soll.

 

Die Erschließung ist über die Wegener Straße vorgesehen.

 

Die Bereitschaft zur Übernahme der Kosten des Bauleitplanverfahrens und eventuell entstehender Planungsfolgekosten durch den Vorhabenträger besteht.

 

Der Vorhabenträger/Planer hat die Bereitschaft signalisiert, an der Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz und wenn erforderlich auch an den weiteren Sitzungen teilzunehmen.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Nein

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.Die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Wegener Straße“ gemäß § 2 ff. Baugesetzbuch mit folgendem Planungsziel:

-Schaffung von Baurecht und Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

 

2.die Ziele der Raumordnung abzufragen;

 

3.den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.

 

 


Anlagen:

 

-          Geltungsbereich

-          Antragsunterlagen (6 Seiten)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (471 KB)    
Anlage 2 2 Antragsunterlagen (347 KB)