Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Antrag zur Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Wegener Straße“ für die im Geltungsbereich der Gemarkung Wandlitz, Flur 2 gekennzeichneten Flurstücke vor.
Der mögliche Geltungsbereich ist im jetzigen Teilflächennutzungsplan (FNP) sowie im Entwurf des zukünftigen Gesamtflächennutzungsplans als Wohnbaufläche mit hohem Grünanteil dargestellt und hätte eine Größe von ca. 1,6 ha.
Geplant ist die Entwicklung eines Wohngebietes, welches mit nicht störendem Gewerbe(vorhandene Halle) durchmischt werden soll.
Die Erschließung ist über die Wegener Straße vorgesehen.
Die Bereitschaft zur Übernahme der Kosten des Bauleitplanverfahrens und eventuell entstehender Planungsfolgekosten durch den Vorhabenträger besteht.
Der Vorhabenträger/Planer hat die Bereitschaft signalisiert, an der Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz und wenn erforderlich auch an den weiteren Sitzungen teilzunehmen.
Gesetzliche Grundlagen
§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1.Die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Wegener Straße“ gemäß § 2 ff. Baugesetzbuch mit folgendem Planungsziel: -Schaffung von Baurecht und Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
2.die Ziele der Raumordnung abzufragen;
3.den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.
Anlagen:
- Geltungsbereich - Antragsunterlagen (6 Seiten)
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