Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2016-0305  

 
 
Betreff: Beschluss über die Aussetzung der öffentlichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach BauGB für die in Aufstellung befindliche Außenbereichssatzung für die Uferstraße 32, Flur 3, Flurstück 142, Gemarkung Stolzenhagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Die Bürgermeisterin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
08.11.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
22.11.2016 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung abgelehnt   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
28.11.2016 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zurückgezogen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
08.12.2016 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

Wie im Aufstellungsbeschluss BV-GV/2016-0259 bereits beschrieben, befindet sich das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet Wandlitz-Biesenthal-Prendener Seengebiet. Im Entwurf des Flächennutzungsplanes ist dieses Areal als Waldfläche dargestellt. Eine Darstellung als Wohnbaufläche ist aufgrund der naturräumlichen Lage nicht möglich. Mit der Aufstellung der Satzung wurde beschlossen, dass durch den Antragsteller  der notwendige Antrag zur Prüfung der Vereinbarkeit der Planung mit dem Schutzzweck  des Landschaftsschutzgebietes vorzubereiten und durch die Verwaltung beim zuständigen Ministerium einzureichen ist. Die notwendige Waldumwandlungsgenehmigung ist durch den Vorhabenträger vorzubereiten und zu beantragen.

 

Die Prüfung und Inaussichstellung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem  Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes Wandlitz-Biesenthal-Prendener Seengebiet durch das Umweltministerium, ist aus Sicht der Verwaltung die entscheidende Voraussetzung für die Genehmigung im Planverfahren.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 1-35 BauGB

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2,3 und 4 Zuständigkeitsordnung des Gemeinde Wandlitz

 

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen:    Ja   Nein

 

 

o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Beantragung der Inaussichtstellung der Vereinbarkeit der Planung mit dem Schutzzweck  des Landschaftsschutzgebietes vor der öffentlichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der weiteren Fortführung des Verfahrens vorzuziehen. In Abhängigkeit vom Ausgang des Prüfung durch das zuständige Ministerium, ist das Verfahren einschließlich Abschluss des städtebaulichen Vertrages fortzuführen bzw. abzubrechen. Die Gemeindevertretung wird entsprechend informiert.