Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Wie im Aufstellungsbeschluss BV-GV/2016-0259 bereits beschrieben, befindet sich das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet Wandlitz-Biesenthal-Prendener Seengebiet. Im Entwurf des Flächennutzungsplanes ist dieses Areal als Waldfläche dargestellt. Eine Darstellung als Wohnbaufläche ist aufgrund der naturräumlichen Lage nicht möglich. Mit der Aufstellung der Satzung wurde beschlossen, dass durch den Antragsteller der notwendige Antrag zur Prüfung der Vereinbarkeit der Planung mit dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes vorzubereiten und durch die Verwaltung beim zuständigen Ministerium einzureichen ist. Die notwendige Waldumwandlungsgenehmigung ist durch den Vorhabenträger vorzubereiten und zu beantragen.
Die Prüfung und Inaussichstellung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes Wandlitz-Biesenthal-Prendener Seengebiet durch das Umweltministerium, ist aus Sicht der Verwaltung die entscheidende Voraussetzung für die Genehmigung im Planverfahren.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1-35 BauGB § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2,3 und 4 Zuständigkeitsordnung des Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, die Beantragung der Inaussichtstellung der Vereinbarkeit der Planung mit dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes vor der öffentlichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der weiteren Fortführung des Verfahrens vorzuziehen. In Abhängigkeit vom Ausgang des Prüfung durch das zuständige Ministerium, ist das Verfahren einschließlich Abschluss des städtebaulichen Vertrages fortzuführen bzw. abzubrechen. Die Gemeindevertretung wird entsprechend informiert.
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