Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2016-0294  

 
 
Betreff: 1.Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortskern "Dorf Wandlitz"
-Beschluss über die Abwägung-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Henke, Jutta
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
08.11.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
22.11.2016 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
28.11.2016 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
08.12.2016 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Abwägung_Anlage_Beschluss

Begründung / Erläuterung

Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 14.04.2016 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2015-0139 beschlossen, die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 1. Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortskern „Dorf Wandlitz“ durchzuführen und die Behörden uns sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht und fristgemäß in der Zeit vom 02. Mai 2016 bis 03. Juni 2016 durchgeführt. Fünf Träger öffentlicher Belange wurden schriftlich zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.

 

Drei Träger öffentlicher Belange haben sich geäußert und brachten Hinweise und Anregungen hervor.

 

Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit gingen während dieser Zeit nicht ein.

 

Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher sind in den Abwägungsunterlagen protokolliert.   

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 81 Abs. 8 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

§ 28 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 


Finanzielle Auswirkungen:      Nein

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz fasst folgenden Beschluss:

 

Die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum o.g. Satzungsentwurf werden zu Kenntnis genommen und die Abwägungsvorschläge

 

a) als Einzelbeschlüsse mit der Eintragung des Abstimmungsergebnisses im Abwägungsprotokoll

b) als Beschluss in Blockabstimmung

 

bestätigt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Abwägungsergebnisse in den Satzungsentwurf einzuarbeiten.

 

 


Anlagen:

Abwägungsprotokoll

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwägung_Anlage_Beschluss (99 KB)