Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 14.04.2016 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2015-0139 beschlossen, die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 1. Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortskern „Dorf Wandlitz“ durchzuführen und die Behörden uns sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht und fristgemäß in der Zeit vom 02. Mai 2016 bis 03. Juni 2016 durchgeführt. Fünf Träger öffentlicher Belange wurden schriftlich zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert und von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Drei Träger öffentlicher Belange haben sich geäußert und brachten Hinweise und Anregungen hervor.
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit gingen während dieser Zeit nicht ein.
Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher sind in den Abwägungsunterlagen protokolliert.
Gesetzliche Grundlagen § 81 Abs. 8 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) § 28 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz fasst folgenden Beschluss:
Die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum o.g. Satzungsentwurf werden zu Kenntnis genommen und die Abwägungsvorschläge
a) als Einzelbeschlüsse mit der Eintragung des Abstimmungsergebnisses im Abwägungsprotokoll b) als Beschluss in Blockabstimmung
bestätigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Abwägungsergebnisse in den Satzungsentwurf einzuarbeiten.
Anlagen: Abwägungsprotokoll
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |