Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Aus dem Kommunalen Energiekonzept geht hervor, dass im Bereich der energetischen Optimierung der Heizungen bei den öffentlichen Gebäuden in Wandlitz dringender Handlungsbedarf herrscht. Eine gute Möglichkeit der sukzessiven und relativ schnell umzusetzenden Optimierungsmaßnahmen bei alten Heizungsanlagen stellt der Austausch von Bestandspumpen gegen neue, hoch effiziente Pumpen in Kombination mit einem Hydraulischen Abgleich inklusive begleitende Maßnahmen wie z.B. neue regulierbare Thermostatventile, Einzelraumtemperaturregler, Regelungsoptimierung, optimale Einstellung des Heizkessels. Im Optimalfall kann der Heizungsbedarf bis zu 20 % gesenkt werden. Beim hydraulischen Abgleich wird die Durchflussmenge an den einzelnen Heizkörpern exakt reguliert. Energieverbrauch, Geräusche am Heizkörper und die Gefahr von Unterversorgung sinken. Alte Umwälzpumpen sind ungeregelt und häufig überdimensioniert, bringen mehr Leistung als erforderlich. Die Strombedarfsreduzierung nach einer Optimierung (bis zu 90 %) durch die Hocheffizienzpumpen, resultieren zu einem durch den bedarfsgeregelten Betrieb der neuen Pumpen und zum anderen, der nach dem hydraulischen Abgleich geringer dimensionierten Pumpen-Leistungsklasse. Erfahrungswerte zeigen, dass der Pumpenaustausch sich nach 3 bis 6 Jahren amortisiert. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördern seit 1. August 2016 die oben beschrieben Maßnahmen der Heizungsoptimierung. Das Förderprogramm ist auf fünf Jahre angelegt und mit Mitteln in Höhe von mehreren hundert Mio. Euro ausgestattet. Der Zuschuss beträgt 30 Prozent der Netto-Investitionskosten bis zu einem Maximum von 25.000 Euro pro Einzelprojekt.
Die Gemeinde würde pro Einzelprojekt (d.h. pro Gebäude) einen Förderantrag stellen, d.h. bei mehreren Gebäuden ergäben sich auch mehrere Anträge. Eine Obergrenze für den Antragsteller, bezüglich Anzahl Anträge, gibt es dabei nicht.
Für eine Förderung sind zwei Schritte notwendig:
2. Nach Abschluss der Maßnahmen wird auf dem BAFA-Portal ein Antragsformular ausgefüllt und zusammen mit einer Kopie der Rechnung beim BAFA eingereicht. Hierbei ist zu beachten: Die Rechnung darf nur die förderfähigen Maßnahmen beinhalten und bei einem Pumpentausch muss die neue Pumpe beim BAFA als förderfähig gelistet sein.
Für das Jahr 2017 soll zunächst ein Pilotprojekt mit der Bestandsermittlung, der Optimierungsplanung und der Umsetzung der Heizungsoptimierung eines großen Gemeinde-Gebäudes mit großem Wärmeversorgungssystem (Grundschule Basdorf) begonnen werden. Dafür ist ein Ingenieurbüro zu beauftragen. Aus den gewonnen Erkenntnissen will man Rückschlüsse für Aufwand und Kosten für die anderen Gemeinde-Gebäude erhalten und dann sukzessive die Heizungsoptimierung/Pumpenmodernisierung dieser ebenso voranbringen.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Energieeinsparverordnung 2014
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Bestandsermittlung, Optimierungsplanung (auf Basis einer Rohrnetz- und Wärmebedarfsberechnung) und der Umsetzung der Heizungsoptimierung der Heizungsanlage für die Grundschule Basdorf. Ziel ist ein hydraulischer Abgleich, die Regelungsoptimierung sowie der Austausch der Bestandspumpen durch Hocheffizienzpumpen. Die entsprechenden Finanzmittel sind für das Haushaltsjahr 2017 in den Haushalt einzustellen.
Anlagen: keine
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