Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2016-0285  

 
 
Betreff: Fortschreibung der Wohnungspolitischen Umsetzungsstrategie (WUS) der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA32V
Federführend:HB AL Beteiligt:K_Kämmerei
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
07.11.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
07.11.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
07.11.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
07.11.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
08.11.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
08.11.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde geändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
08.11.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen     
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
08.11.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
09.11.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf an Einreicher zurück verwiesen     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
22.11.2016 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
22.11.2016 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen,Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaften geändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
24.11.2016 
(Sonder-) Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
28.11.2016 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
08.12.2016 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Entscheidung LBV vom 23.06.2016
Zusammenfassung LBV-Schreiben vom 23.06.2016
Auflistung Wohnungsbaupotenziale

Begründung / Erläuterung

Mit Beschluss-Nr. BV-GV/2016-0248 hat die Gemeindevertretung Wandlitz in ihrer Sitzung am 21.07.2016 den Entwurf der WUS vom 04.04.2016 und dessen Fortschreibung bis Jahresende unter Beteiligung aller Ortsbeiräte beschlossen.

 

Seinerzeit wurden nur die Ortsbeiräte Basdorf, Klosterfelde, Schönerlinde und Wandlitz beteiligt, da hier laut Verfasser der WUS am ehesten potentielle Standorte zur Deckung der steigenden Nachfrage nach Mietwohnungen vorhanden sind. Die Festsetzung weiterer im Entwurf aufgeführter Standorte in Lanke, Prenden, Schönwalde und Stolzenhagen als „Vorranggebiete Wohnen“ bzw. „Konsolidierungs-gebiete der Wohnraumförderung“ wurde nicht empfohlen. Zerpenschleuse verfügt demnach über keine geeigneten Standorte.

 

Ziel der Fortschreibung ist es, allen Ortsbeiräten den Sinn und Zweck dieser Strategie zu erläutern und die Gelegenheit zu geben, selbst geeignete Standorte vorzuschlagen. Diese sollten zunächst abgewogen und anschließend vorgeschlagen werden. Das LBV prüft und genehmigt ggf. diese weiteren Standorte.

 

Gesetzliche Grundlagen


BauGB
§ 2, 28 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)
§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:Ja      Nein

 

 

oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

oErträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung der WUS. Alle Ortsbeiräte sind dazu aufgerufen, für den Mietwohnungsbau geeignete Standorte in ihren Ortsteilen vorzuschlagen. Diese werden von der Gemeindevertretung abgewogen und verabschiedet. Anschließend erfolgt die Prüfung durch das LBV.

 

 


Anlagen:

 

  • Auflistung Wohnungsbaupotenziale (aus WUS vom 04.04.2016)
  • Entscheidung des LBV (Schreiben vom 23.06.2016)
  • Zusammenfassung des LBV-Schreibens vom 23.06.2016

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entscheidung LBV vom 23.06.2016 (1266 KB)    
Anlage 2 2 Zusammenfassung LBV-Schreiben vom 23.06.2016 (77 KB)    
Anlage 3 3 Auflistung Wohnungsbaupotenziale (191 KB)