Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Mit Beschluss-Nr. BV-GV/2016-0248 hat die Gemeindevertretung Wandlitz in ihrer Sitzung am 21.07.2016 den Entwurf der WUS vom 04.04.2016 und dessen Fortschreibung bis Jahresende unter Beteiligung aller Ortsbeiräte beschlossen.
Seinerzeit wurden nur die Ortsbeiräte Basdorf, Klosterfelde, Schönerlinde und Wandlitz beteiligt, da hier laut Verfasser der WUS am ehesten potentielle Standorte zur Deckung der steigenden Nachfrage nach Mietwohnungen vorhanden sind. Die Festsetzung weiterer im Entwurf aufgeführter Standorte in Lanke, Prenden, Schönwalde und Stolzenhagen als „Vorranggebiete Wohnen“ bzw. „Konsolidierungs-gebiete der Wohnraumförderung“ wurde nicht empfohlen. Zerpenschleuse verfügt demnach über keine geeigneten Standorte.
Ziel der Fortschreibung ist es, allen Ortsbeiräten den Sinn und Zweck dieser Strategie zu erläutern und die Gelegenheit zu geben, selbst geeignete Standorte vorzuschlagen. Diese sollten zunächst abgewogen und anschließend vorgeschlagen werden. Das LBV prüft und genehmigt ggf. diese weiteren Standorte.
Gesetzliche Grundlagen
Finanzielle Auswirkungen:Ja Nein
oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung der WUS. Alle Ortsbeiräte sind dazu aufgerufen, für den Mietwohnungsbau geeignete Standorte in ihren Ortsteilen vorzuschlagen. Diese werden von der Gemeindevertretung abgewogen und verabschiedet. Anschließend erfolgt die Prüfung durch das LBV.
Anlagen:
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