Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
1.Anlass für die Planänderung
Die Verkaufsfläche des bestehenden ALDI-Markts auf dem Grundstück Berliner Weg 8 a soll auf 1.200 m² vergrößert werden. Entsprechend wäre die Geschossfläche größer als 1.200 m² und damit der erweiterte Markt als großflächiger Einzelhandelsbetrieb nach § 11 Abs. 3 BauNVO nur in einem Sondergebiet zulässig. Das Grundstück befindet sich in einem Bereich, der im rechtskräftigen Bebauungsplan „Prenzlauer Chaussee/Wensickendorfer Chaussee“ als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt ist, so dass für das geplante Bauvorhaben eine Änderung erforderlich ist.
2.Lage im Gemeindegebiet
Der geplante Geltungsbereich des Änderungsverfahrens erstreckt sich auf das gesamte bisher festgesetzte eingeschränkte Gewerbegebiet an der Ecke Berliner Weg/Wensickendorfer Straße im Ortsteil Wandlitz (vgl. Anlage: Baugebiete gemäß bisherigem Plan). Er umfasst die Flurstücke 987, 989, 1011, 1081 und 1082 der Flur 2 der Gemarkung Wandlitz. Die Größe des geplanten Änderungsgebiets beträgt 12.981 m².
3.Charakteristik des Plangebiets
Das geplante Änderungsgebiet ist vollständig mit einem Fachmarktcenter bebaut, und zwar mit einem Lebensmittelgeschäft (Eberswalder Wurst) Getränkemarkt (Markgrafen), einem Sonderpostenmarkt (Tedi), einem Textildiscounter (Kik), zwei gastronomischen Betrieben und dem ALDI-Markt. Direkt östlich grenzen weitere Betriebe an. Südlich befindet sich Wald; südwestlich, westlich und nördlich liegen landwirtschaftliche Nutzflächen.
4.Kommunale Planungsvorgaben
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Wandlitz stellt das geplante Änderungsgebiet als gemischte Baufläche dar.
5.Planungsziel
Planungsrechtliche Sicherung der geplanten Erweiterung des ALDI-Marktes auf eine Verkaufsfläche von 1.200 m².
6.Verfahren
Die Änderung des Bebauungsplans soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgen. Die zulässige Grundfläche im gesamten Bebauungsplan (geplantes Änderungsgebiet und übrige Flächen [Mischgebiet und allgemeines Wohngebiet]) liegt bei rund 15.500 m²; entsprechend ist keine Vorprüfung nach § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB erforderlich. Der Flächennutzungsplan soll nach dem Abschluss des Änderungsverfahrens gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 berichtigt werden.
Die Entscheidung der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung liegt noch nicht vor.
7. Sonstiges
Der Vorhabenträger verpflichtet sich durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme sämtlicher Kosten, die im Rahmen des Planungsverfahrens entstehen. Mit der Durchführung des Änderungsverfahrens wurde das Planungsbüro Jürgen Thesing beauftragt.
Gesetzliche Grundlagen § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2, § 4a und 13 a Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2 – 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Prenzlauer Chaussee / Wensickendorfer Chaussee werden geändert, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Erweiterung des bestehenden ALDI-Marktes zu schaffen.
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen: Geltungsbereich Baugebiete gem. aktuellem Bebauungsplan Baugebiete gem. geplanter Änderung
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