Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
In ihrer Sitzung am 26.10.1995 beschloss die Gemeindevertretung Stolzenhagen mit Nr. „ST“ 16/95-02 den Bebauungsplan „Dorferweiterung Lanker Chaussee“ als Satzung. Die Genehmigung des Bebauungsplans durch die höhere Verwaltungsbehörde erfolgte im Juni 1996 durch Fiktion.
Angestrebte Ziele des Bebauungsplans sind die Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Sinne des Flächennutzungsplans, die Schaffung von Planungs- und Baurecht zur Erschließung des Gebiets als „Reines Wohngebiet“ (WR) gemäß § 2 BauNVO und die Deckung des dringenden Wohnbedarfs in Stolzenhagen. Die Kosten des Verfahrens übernahm der Vorhabenträger.
Folgende Beschlüsse wurden im Verlauf des Bebauungsplanverfahrens gefasst:
(inkl. Aufhebung 1. Satzungsbeschluss Nr. „St“ 08/95-01 vom 26.01.1995)
Aufgrund des Fehlens gesicherter Erschließungsmaßnahmen durch den Vorhabenträger kam es jedoch nicht zu einer Bekanntmachung; der Bebauungsplan ist somit nicht rechtswirksam. Grundlegende Änderungen der Sach- und Rechtslage in den Folgejahren machen eine Weiterführung des Verfahrens faktisch unmöglich. Eine erneute Überplanung des Gebiets ist derzeit nicht vorgesehen, weshalb der Bebauungsplan aufgehoben werden soll. Die Darstellung des Geltungsbereichs im Entwurf des Gesamt-Flächennutzungsplans als Baufläche wurde entsprechend verworfen.
Um den rechtsunwirksamen Plan aufzuheben, genügt die Fassung eines Aufhebungsbeschlusses. Ein Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans nach § 1 Abs. 8 Nr. 3 BauGB ist aufgrund der nicht erfolgten Bekanntmachung nicht erforderlich. Dieses Vorgehen wurde mit Schreiben der höheren Verwaltungsbehörde vom 18.08.2016 bestätigt.
Gesetzliche Grundlagen
§ 1 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt das Bebauungsplanverfahren „Dorferweiterung Lanker Chaussee“ der Gemarkung Stolzenhagen einzustellen. Dies erfordert die Aufhebung folgender Beschlüsse:
(inkl. Aufhebung 1. Satzungsbeschluss Nr. „St“ 08/95-01 vom 26.01.1995)
Dieser Aufhebungsbeschluss ist bekanntzumachen.
Anlagen:
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