Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2016-0284  

 
 
Betreff: Bebauungsplan „Dorferweiterung Lanker Chaussee“, Gemarkung Stolzenhagen, Gemeinde Wandlitz - Aufhebung des Verfahrens und bisher gefasster Beschlüsse
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA32VAktenzeichen:St 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
08.11.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
22.11.2016 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
28.11.2016 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
08.12.2016 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
1994-06-23 Aufstellungsbeschluss
1994-08-04 1. Auslegungsbeschluss
1994-12-08 1. Abwägungsbeschluss
1995-01-26 1. Satzungsbeschluss
1995-06-22 2. Auslegungsbeschluss
1995-10-26 2. Abwägungsbeschluss
1995-10-26 2. Satzungsbeschluss
Genehmigungsfiktion
Geltungsbereich

Begründung / Erläuterung

In ihrer Sitzung am 26.10.1995 beschloss die Gemeindevertretung Stolzenhagen mit Nr. „ST“ 16/95-02 den Bebauungsplan „Dorferweiterung Lanker Chaussee“ als Satzung. Die Genehmigung des Bebauungsplans durch die höhere Verwaltungsbehörde erfolgte im Juni 1996 durch Fiktion.

 

Angestrebte Ziele des Bebauungsplans sind die Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Sinne des Flächennutzungsplans, die Schaffung von Planungs- und Baurecht zur Erschließung des Gebiets als „Reines Wohngebiet“ (WR) gemäß § 2 BauNVO und die Deckung des dringenden Wohnbedarfs in Stolzenhagen. Die Kosten des Verfahrens übernahm der Vorhabenträger.

 

Folgende Beschlüsse wurden im Verlauf des Bebauungsplanverfahrens gefasst:

  • Aufstellungsbeschluss Nr. 04/94-02 vom 23.06.1994
  • 1. Auslegungsbeschluss Nr. 05/94-01 vom 04.08.1994
  • 1. Abwägungsbeschluss Nr. „ST“ 07/94-04-01 vom 08.12.1994
  • 1. Satzungsbeschluss Nr. „St“ 08/95-01 vom 26.01.1995
  • 2. Auslegungsbeschluss Nr. „ST“ 12/95-01 vom 22.06.1995

(inkl. Aufhebung 1. Satzungsbeschluss Nr. „St“ 08/95-01 vom 26.01.1995)

  • 2. Abwägungsbeschluss  Nr. „ST“ 16/95-01 vom 26.10.1995
  • 2. Satzungsbeschluss Nr. „ST“ 16/95-02 vom 26.10.1995

 

Aufgrund des Fehlens gesicherter Erschließungsmaßnahmen durch den Vorhabenträger kam es jedoch nicht zu einer Bekanntmachung; der Bebauungsplan ist somit nicht rechtswirksam. Grundlegende Änderungen der Sach- und Rechtslage in den Folgejahren machen eine Weiterführung des Verfahrens faktisch unmöglich. Eine erneute Überplanung des Gebiets ist derzeit nicht vorgesehen, weshalb der Bebauungsplan aufgehoben werden soll. Die Darstellung des Geltungsbereichs im Entwurf des Gesamt-Flächennutzungsplans als Baufläche wurde entsprechend verworfen.

 

Um den rechtsunwirksamen Plan aufzuheben, genügt die Fassung eines Aufhebungsbeschlusses. Ein Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans nach § 1 Abs. 8 Nr. 3 BauGB ist aufgrund der nicht erfolgten Bekanntmachung nicht erforderlich. Dieses Vorgehen wurde mit Schreiben der höheren Verwaltungsbehörde vom 18.08.2016 bestätigt.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 1 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Nein

 

 

oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

oErträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt das Bebauungsplanverfahren „Dorferweiterung Lanker Chaussee“ der Gemarkung Stolzenhagen einzustellen. Dies erfordert die Aufhebung folgender Beschlüsse:

 

  • Aufstellungsbeschluss Nr. 04/94-02 vom 23.06.1994
  • 1. Auslegungsbeschluss Nr. 05/94-01 vom 04.08.1994
  • 1. Abwägungsbeschluss Nr. „ST“ 07/94-04-01 vom 08.12.1994
  • 1. Satzungsbeschluss Nr. „St“ 08/95-01 vom 26.01.1995
  • 2. Auslegungsbeschluss Nr. „ST“ 12/95-01 vom 22.06.1995

(inkl. Aufhebung 1. Satzungsbeschluss Nr. „St“ 08/95-01 vom 26.01.1995)

  • 2. Abwägungsbeschluss  Nr. „ST“ 16/95-01 vom 26.10.1995
  • 2. Satzungsbeschluss Nr. „ST“ 16/95-02 vom 26.10.1995

 

Dieser Aufhebungsbeschluss ist bekanntzumachen.

 

 


Anlagen:

 

  • Geltungsbereich
  • Aufstellungsbeschluss
  • 1. Auslegungsbeschluss
  • 1. Abwägungsbeschluss
  • 1. Satzungsbeschluss
  • 2. Auslegungsbeschluss (inkl. Aufhebung 1. Satzungsbeschluss)
  • 2. Abwägungsbeschluss
  • 2. Satzungsbeschluss
  • Genehmigungsfiktion

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1994-06-23 Aufstellungsbeschluss (107 KB)    
Anlage 2 2 1994-08-04 1. Auslegungsbeschluss (70 KB)    
Anlage 3 3 1994-12-08 1. Abwägungsbeschluss (108 KB)    
Anlage 4 4 1995-01-26 1. Satzungsbeschluss (184 KB)    
Anlage 5 5 1995-06-22 2. Auslegungsbeschluss (135 KB)    
Anlage 6 6 1995-10-26 2. Abwägungsbeschluss (115 KB)    
Anlage 7 7 1995-10-26 2. Satzungsbeschluss (87 KB)    
Anlage 8 8 Genehmigungsfiktion (72 KB)    
Anlage 9 9 Geltungsbereich (223 KB)