Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
In ihrer Sitzung am 10.07.2008 beschloss die Gemeindevertretung mit Beschluss-Nr. BV-GV/2008-0691 selbstbindend das Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept für die Gemeinde Wandlitz. Es dient seither als Ansiedlungsgrundlage und räumliches Steuerungsinstrument und soll nun fortgeschrieben werden.
Anlass der Fortschreibung ist eine seit Jahren andauernde, dynamische Einzelhandelsentwicklung mit erheblichen Auswirkungen auf städtische Strukturen und Funktionen. Der Ansiedlungsdruck von Lebensmitteldiscountern und Fachmärkten auf (überwiegend) nicht-integrierte Lagen hält an. Vor allem der Lebensmitteleinzelhandel steht vor signifikanten Angebotsentwicklungen, die sich auf Verkaufsflächen und Standorte auswirken, da die Anbieter ihre Marktkonzepte an eine veränderte Nachfrageentwicklung anpassen.
Die Fortschreibung umfasst eine Überprüfung sowohl der Nahversorgungsstruktur als auch der ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereiche und gibt Empfehlungen zur zukünftigen Zentrenstruktur mit dem Ziel, der Gemeinde eine aktuelle, den neuen rechtlichen Grundlagen angepasste, fachlich fundierte und empirisch abgesicherte Entscheidungsbasis für Politik und Verwaltung zu stellen.
Sowohl von „Stadt + Handel – Beckmann und Föhrer Stadtplaner PartGmbB“ als auch „BBE Handelsberatung GmbH“ wurden entsprechende Angebote eingeholt. Nach erfolgter Gegenüberstellung entschied sich das verantwortliche Sachgebiet zugunsten des zuletzt genannten Anbieters aus folgenden Gründen:
- BBE erstellte bereits das erste Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Gemeinde Wandlitz aus dem Jahre 2008. - Identische Konzepte bzw. deren Fortschreibung in den Umlandgemeinden Bernau bei Berlin, Oranienburg und Eberswalde werden bzw. wurden ebenfalls von BBE verfasst.
- Die Nettokosten sind zwar geringfügig höher als bei Stadt + Handel; jedoch müssten zahlreiche, aus Sicht des Sachgebiets als notwendig zu erbringende Leistungen bei Stadt + Handel optional hinzugebucht werden, sodass die Kosten letztendlich deutlich über denen von BBE liegen würden.
Gesetzliche Grundlagen
- Runderlass Nr. 23/1/2007 vom 10. April 2007: AmtsBl. Bbg. Nr. 19/2007 v. 16.05.2007, S. 1031 ff. („Einzelhandelserlass“) - BauGB - § 2 Kommunalverfassung für das Land Brandenburg - Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz - § 11 Abs. 3 BauNVO
Finanzielle Auswirkungen: Ja
oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt, dass das Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept für die Gemeinde Wandlitz durch die BBE Handelsberatung GmbH gemäß Angebot vom 28.07.2016 fortgeschrieben wird.
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