Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2016-0300  

 
 
Betreff: Fortschreibung Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept für die Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA32V
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
07.11.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
07.11.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
07.11.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
07.11.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
08.11.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
08.11.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
08.11.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen     
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
08.11.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
09.11.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf an Einreicher zurück verwiesen     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
22.11.2016 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
22.11.2016 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen,Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaften ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
24.11.2016 
(Sonder-) Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
28.11.2016 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
08.12.2016 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

In ihrer Sitzung am 10.07.2008 beschloss die Gemeindevertretung mit Beschluss-Nr. BV-GV/2008-0691 selbstbindend das Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept für die Gemeinde Wandlitz. Es dient seither als Ansiedlungsgrundlage und räumliches Steuerungsinstrument und soll nun fortgeschrieben werden.

 

Anlass der Fortschreibung ist eine seit Jahren andauernde, dynamische Einzelhandelsentwicklung mit erheblichen Auswirkungen auf städtische Strukturen und Funktionen. Der Ansiedlungsdruck von Lebensmitteldiscountern und Fachmärkten auf (überwiegend) nicht-integrierte Lagen hält an. Vor allem der Lebensmitteleinzelhandel steht vor signifikanten Angebotsentwicklungen, die sich auf Verkaufsflächen und Standorte auswirken, da die Anbieter ihre Marktkonzepte an eine veränderte Nachfrageentwicklung anpassen.

 

Die Fortschreibung umfasst eine Überprüfung sowohl der Nahversorgungsstruktur als auch der ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereiche und gibt Empfehlungen zur zukünftigen Zentrenstruktur mit dem Ziel, der Gemeinde eine aktuelle, den neuen rechtlichen Grundlagen angepasste, fachlich fundierte und empirisch abgesicherte Entscheidungsbasis für Politik und Verwaltung zu stellen.

 

Sowohl von „Stadt + Handel – Beckmann und Föhrer Stadtplaner PartGmbB“ als auch „BBE Handelsberatung GmbH“ wurden entsprechende Angebote eingeholt. Nach erfolgter Gegenüberstellung entschied sich das verantwortliche Sachgebiet zugunsten des zuletzt genannten Anbieters aus folgenden Gründen:

 

-          BBE erstellte bereits das erste Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Gemeinde Wandlitz aus dem Jahre 2008.
 

-          Identische Konzepte bzw. deren Fortschreibung in den Umlandgemeinden Bernau bei Berlin, Oranienburg und Eberswalde werden bzw. wurden ebenfalls von BBE verfasst.

 

-          Die Nettokosten sind zwar geringfügig höher als bei Stadt + Handel; jedoch müssten zahlreiche, aus Sicht des Sachgebiets als notwendig zu erbringende Leistungen bei Stadt + Handel optional hinzugebucht werden, sodass die Kosten letztendlich deutlich über denen von BBE liegen würden.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

-          Runderlass Nr. 23/1/2007 vom 10. April 2007:

AmtsBl. Bbg. Nr. 19/2007 v. 16.05.2007, S. 1031 ff. („Einzelhandelserlass“)

-          BauGB

-          § 2 Kommunalverfassung für das Land Brandenburg

-          Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

-          § 11 Abs. 3 BauNVO

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen:   Ja

 

oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

oErträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2016

51100529150

 

20.000

 

2017

51100529150

 

20.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt, dass das Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept für die Gemeinde Wandlitz durch die BBE Handelsberatung GmbH gemäß Angebot vom 28.07.2016 fortgeschrieben wird.