Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Auf dem ehemaligen LPS- Gelände sollen zwei Kasernengebäude für Wohnzwecke umgebaut werden. Im Fokus stehen folgende Zielgruppen: „Junges Wohnen“ für junge Familien, aber auch Alleinerziehende mit Kind/Kindern, und junge Erwachsene Familienwohnen für Familien mit Kindern Singlewohnen für Alleinstehende Barrierearmes Wohnen für ältere Menschen, die aber noch ohne Hilfe auskommen Seniorenwohnen mit Servicebetreuung oder mit ambulanter Pflegebetreuung nach Wunsch Assistenzwohnen für Menschen mit Behinderungen Geplant sind 104 Wohnungen, davon 54 - 3 Zimmer Wohnungen 18 – 2 Zimmer Wohnungen 32 – 4 Zimmer Wohnungen
Zusätzlich dazu entstehen vorerst weitere 28 Einfamilienhäuser (Baufeld 9).
Aufgrund der Wohnungs- und Zielgruppenstruktur ist mit einem Einwohnerzuwachs von ca. 450 Einwohnern zurechnen.
Der infrastrukturelle Folgebedarf kann nur abgeschätzt werden.
Die zurzeit bestehende Einwohnerstruktur in der Gemeinde Wandlitz belegt, dass von den am 30.06.2016 in der Gemeinde lebenden 22.613 Einwohnern insgesamt 11,1 % in der für die KITA-Bedarfsplanung relevanten Altersgruppe 0-12 Jahre alt sind. Im Ortsteil Basdorf sind 11,8 % der Einwohner in diesem Alter.
Mit der KITA-Bedarfsplanung 2015 wurde festgestellt, dass der mit der Entwicklung des Bauvorhabens „Basdorfer Gärten“ zusätzlich entstehende Bedarf an KITA –Plätzen, in der vorhandenen Einrichtung nicht gedeckt werden kann.
2012 hat die Gemeindevertretung den Beschluss gefasst, die KITA-Außenstelle „Wackelzähne“ für die Kinder im letzten KITA-Jahr im Schulgebäude zu belassen.
Um dem Rechnung tragen zu können, sollte bei der Planung der KITA auch untersucht werden, inwieweit neben der Schaffung von ca. 60 neuen Plätzen zur Bedarfsdeckung auch ein Ersatzbau für die Außenstelle KITA-Wackelzähne in einem 2. Bauabschnitt entstehen könnte. Als Standort wird vorgeschlagen, diese Einrichtung wohnortnah auf dem ehemaligen LPS-Gelände zu errichten. Die Fläche in der Rosenstraße sollte als Vorbehaltsfläche für einen später einmal notwenigen Erweiterungsbau für die Schule bleiben.
Die Verwaltung schlägt vor, vom Land Brandenburg die Parzellen 3.1, 4.1 und 4.2 zu erwerben.
Die Gemeinde ist bereits im Besitz der Flächen 4.6, 4.3, 3.2 und 5.1. Die Parzellen 4.1 und 4.2 haben eine Gesamtfläche von ca. 7.000 qm. Die Parzelle 3.1. mit ca. 1.084 qm könnte die kommunalen Flächen „abrunden“ und kann später ggf. als zweite Zufahrt zur Prenzlauer Straße oder als Möglichkeit zur Parkplatzerweiterung (3.2) genutzt werden. Der gutachtlich festgestellte Kaufpreis beträgt 36 € je Quadratmeter (nur gewerbliche Nutzung zulässig). Der Gesamtkaufpreis beträgt somit ca. 291 T€. Hinzu kommen 6,5% Grunderwerbsteuer. Notarkosten fallen nicht an, weil der Eigentumswechsel im Wege einer Zuordnungsvereinbarung zwischen Land und Gemeinde erfolgt.
Gesetzliche Grundlagen KITA- Bedarfsplanung der Gemeinde Wandlitz § 12 KitaG Brandenburg § 28 Abs. 2 Nr. 19 Brandenburgische Kommunalverfassung
Finanzielle Auswirkungen:
Grunderwerb- 291 T€ Planung/Neubau bisher im HH-Plan Entwurf 2017 ff vorgesehen HH-Stelle: 3651001003 Gesamtkosten 1.800.000, davon 2017- 250.000 €
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:
Anlagen:
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