Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Birkenallee“ für das in dem Flurkartenauszug umrandete Grundstück der Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstück 2643 vor.
Das Grundstück ist im jetzigen Teilflächennutzungsplan sowie im Entwurf des zukünftigen Gesamtflächennutzungsplanes als Wohnbaufläche dargestellt.
Es ist derzeit mit einem eingeschossigen Wohngebäude und einer Garage bebaut. Ein Vorhabenträger beabsichtigt derzeit, das Grundstück für eine Seniorenresidenz als Wohngemeinschaft (12 altersgerechte 1-Zimmer-Appartements) und altersgerechtes Wohnen in Appartements zu entwickeln. Vorgesehen ist, die beiden genannten Nutzungen auf zwei getrennte Gebäude zu verteilen. Hierzu soll an Stelle der Garage ein Neubau für die altersgerechten Wohneinheiten entstehen und das vorhandene Wohngebäude um ein Geschoss erweitert werden. Aufgrund der aus den Anforderungen an diese Wohnform resultierenden erhöhten Maße der Nutzung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Durch den Bebauungsplan soll eine Nachverdichtung innerhalb des Wohngebietes erfolgen und der Bebauungsplan setzt eine Grundfläche von weniger als 20.000 m² fest. Des Weiteren entspricht die Nachverdichtung keinem Vorhaben, das einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, auch bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter. Gemäß § 13a BauGB wird daher von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Erarbeitung eines Umweltberichtes abgesehen.
Der Vorhabenträger verpflichtet sich durch den Abschluss eines städtebaulichen Verfahrens zur Übernahme sämtlicher Kosten, die im Rahmen des Planungsverfahrens entstehen. Mit der Durchführung des Verfahrens wurde das Planungsbüro bsm Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH beauftragt.
Die Entscheidung der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung zur Planungsabsicht liegt noch nicht vor.
Gesetzliche Grundlagen §§ 2, 3, 4, 4a u. 13 a Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2 – 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
Für das Grundstück „Birkenallee 13“ in der Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstück 2643 wird ein Bebauungsplan mit dem Ziel der Entwicklung einer Seniorenresidenz als Wohngemeinschaft (12 altersgerechte 1-Zimmer-Appartements) und altersgerechtes Wohnen in Appartements aufgestellt.
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit der Erweiterung des Geltungsbereiches zu prüfen.
Anlagen: Geltungsbereich Übersichtskarte
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