Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Zur Untersuchung der Raumsituation und des Raumbedarfs am Schul-und Kita- Standort Klosterfelde ist vom Ingenieurbüro Gabbert eine Studie erarbeitet und vorgelegt worden. Ziel war es, für die Funktionseinheiten - Unterrichtsräume Grundschulbereich - Unterrichtsräume Oberschulbereich - Essensversorgung der Schulen - Hort - Kindertagesstätte die vorhandene Raumsituation zu analysieren, bauliche sowie funktionelle Defizite zu ermitteln sowie Lösungsansätze zu konzipieren.
Weiterhin war zu prüfen, inwieweit die Errichtung einer neuen Gemeindebibliothek am Schulstandort zweckmäßig ist und damit verbunden, die Ablösung des derzeitigen Mietobjektes im Bereich des Nettomarktes erfolgen sollte.
Die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie erfolgte stufenweise in Zusammenarbeit mit Vertretern des Ortsbeirats, der Schulleitungen, der Kita- und Hortleitung. Das Ergebnis lässt sich wie folgt zusammenfassen:
I . Gegenwärtige Situation I.I. Grundschule Oberschule 12 Klassenräume 9 Klassenräume WAT- Räume im Gebäude II Physik- Raum im Gebäude II Musik- Raum im Gebäude II I.2. Schulspeisung: Die Esseneinnahme der (165) Hortschüler im Grundschulalter erfolgt gegenwärtig im ehemaligen Sportraum der Kita Spatzennest, dieser befindet sich im Kellergeschoss des Gebäudes. Weitere (40) Essensteilnehmer nehmen ihr Essen in der Aula, im zweiten Obergeschoss des Schulgebäudes ein.
I.3. Hort Es werden 8 Klassenräume in Doppelnutzung und 3 Räume separat im Erdgeschoss der Schule durch den Hort genutzt.
I.4. KITA Im Kita- Gebäude befinden sich 11 Gruppenräume, der Bewegungsraum steht zurzeit nicht zur Verfügung (Nutzung erfolgt als Speiseraum für die Grundschule).
II. Bewertung, Ausweisung von Defiziten
II.1. Grundschule und Oberschule Zunächst ist festzustellen, dass die vorhandene Raumanzahl für eine zwei- bis dreizügige Oberschule und eine zweizügige Grundschule hinsichtlich der Räumlichkeiten für Unterricht in Klassenstärke ausreichend ist. Es stehen jedoch nicht genügend Räume für die Durchführung von Teilungsunterricht zur Verfügung. Um dies zu gewährleisten, sind jeweils für die Grund-und Oberschule 4 Räume mit mindestens 20 m² herzustellen. Hierzu sind entsprechende Um-und Anbaumaßnahmen erforderlich.
II.2.Schulspeisung Im Kellergeschoss der Kita nehmen gegenwärtig 165 Hortkinder im Sportraum der Kita das Essen ein. Die Versorgung wird über die Küche der Kita abgesichert, die bereits an ihre Versorgungsgrenze gelangt ist. Die Räumlichkeiten sind jedoch für eine dauerhafte Nutzung nicht geeignet. Hier besteht ein vordringlicher Bedarf zur Verbesserung der Raumsituation. In der Aula der Schule nehmen 40 Schüler das Essen ein. Die Essenausgabe in der Aula ist nur provisorisch eingerichtet, da die technischen Voraussetzungen für eine Mensa nicht gegeben sind. Hier erfolgt die Versorgung durch einen Essenanbieter.
Grundsätzlich ergibt sich auch hier der Bedarf, entweder entsprechende Umbaumaßnahmen vorzunehmen oder einen geeigneten anderen Raum herzurichten.
II.3.Hortbereich Gegenwärtig erfolgt für 8 Klassenräume eine Doppelnutzung durch den Hort. Die Horträume sind nicht im Zusammenhang angeordnet. Dies stellt insbesondere aus organisatorischen und pädagogischen Gründen ein funktionales Defizit dar.
II.4. KITA Für die Kita Spatzennest liegt eine Betriebserlaubnis für die Betreuung von 111 Kindern vor. Die Bedarfsplanung sieht, aufgrund der konstanten Entwicklung der Geburten, einen Fehlbedarf von 39 Betreuungsplätzen bis zum Jahr 2019 voraus. Es kann davon ausgegangen werden, dass vor allem im Krippenbereich ein darüber hinaus gehender Bedarf vorhanden ist. Im Hinblick auf die aktuelle und künftige Nutzung, ergeben sich Defizite bezüglich der Raumsituation bzw. des baulichen Zustandes der Räume. Zur Umsetzung des pädagogischen Konzeptes besteht zusätzlicher Raumbedarf. Da im bestehenden Gebäude keine weiteren Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, besteht die Notwendigkeit entweder einen Ergänzungsbau oder einen Neubau zu errichten.
III. Lösungsansätze zur Verbesserung der Raumsituation
III.1.Grund-und Oberschule Aus dem gegebenen Raumbedarf für den Grund-und Oberschulbereich sowie für den Hort ist zu schlussfolgern, dass die Schaffung der Flächenkapazität für die Gruppenräume nicht durch Umnutzung bzw. Umbau der Räume herzustellen ist. Diese Flächen müssen neu geschaffen werden. Hierzu wird die Errichtung eines Anbaus am hinteren Südflügel vorgeschlagen (siehe Lageplan, Anlage 1). Dieser Anbau sollte zweigeschossig errichtet werden und Räume für den Teilungsunterricht, d.h. für Leistungs-Neigungs-und Flexdifferenzierung, aufweisen.
III.2. Schulspeisung Für die insgesamt 205 Essensteilnehmer besteht ein vordringlicher Bedarf zur Verbesserung der Raumsituation. Es ist bei Vorliegen besserer Bedingungen, eine Kapazitätserweiterung von ca. 50 Essensteilnehmern zu erwarten. Die Suche nach einem geeigneten Standort für die Schaffung von entsprechenden Räumlichkeiten wurde im Rahmen der Machbarkeitsstudie mehrfach beraten. Im Ergebnis wird die Vornahme eines entsprechenden Neubaus favorisiert. Insbesondere die Vorteile einer Neubaulösung als zentrale Essenseinnahme für beide Schulen in Form einer Mensa sprechen für diesen Lösungsansatz.
III.3. Hortbereich Die erforderlichen Flächen für den Hort sind u.a. durch den Umbau und Umorganisation im Schulgebäude herstellbar. Eine gewisse Doppelnutzung von Klassenräumen für den Hort muss aus Kapazitätsgründen weiterhin erhalten bleiben. Ein weiterer Lösungsansatz ist unter III.4. dargestellt.
III.4. Kindertagesstätte Um dem perspektivischen Kapazitätsbedarf gerecht zu werden, sind zusätzliche Räume erforderlich. Die im Rahmen der Studie angestellten Untersuchungen ergaben, dass ein Ergänzungsbau für die Kita nicht ohne weiteres möglich ist. Es wird deshalb im Ergebnis der Studie empfohlen, einen Kita-Neubau für ca. 70 bis 80 Kinder mittelfristig zu errichten. Im Hinblick auf die Hortsituation sind im vorhandenen Kita-Gebäude 6 Horträume zu integrieren. Mit der Variante einer gemeinsamen Nutzung des Kita- Gebäudes für Kita und Hort lassen sich auch in Zukunft die finanziellen Belastungen der Eltern für die Betreuungskosten im Hort moderat gestalten. Bei einer vollständigen Nutzung durch den Hort müssten die entstehenden Betriebskosten auf die Eltern umgelegt werden.
III.5.Bibliothek Im Rahmen der Studie wurde erkannt, dass derzeit kein unmittelbarer Bedarf für den Bau einer neuen Bibliothek vorhanden ist. Längerfristig wird der Bedarf jedoch nicht ausgeschlossen, da der Mietvertrag für die derzeitige Bibliothek nur bis zum 30.09.2021 (+ 20 Jahre optional) besteht.
Fazit:
Es ist zusammenfassend festzustellen, dass ein vordringlicher Bedarf hinsichtlich der baulichen Situation zur Verbesserung der Schülerspeisung besteht. Gemäß Abschlussbericht zur Machbarkeitsstudie (siehe Anlage 2) wird zur Absicherung einer qualitativ hochwertigen Schülerspeisung prioritär der Neubau einer Mensa empfohlen. Nach umfangreicher Kriterienbetrachtung (siehe Tabelle- Variantenvergleich Mensa), wird der Neubau einer Mensa als freistehendes Gebäude im Bereich des derzeitigen Garagenkomplexes (Baufeld 4) vorgeschlagen.
Nachgeordnet ist eine Änderung der baulichen Situation in den Bereichen der Grund- und Oberschule sowie Hort und Kita erforderlich. Diese Maßnahmen bedingen jedoch einander.
Insofern wäre in einer zweiten Bauphase der Kita- Neubau zu errichten, um somit die Räume für den Hort im jetzigen Bestandsgebäude freiziehen zu können. Es wird der Neubau einer KITA für 70 bis 80 Kinder vorgeschlagen. Im Ergebnis der Studie sollte ein Bauplatz an einem Standort außerhalb des Komplexes Schule/ KITA in Betracht gezogen werden (siehe Tabelle- Variantenvergleich KITA). Der Kita-Neubau könnte möglicherweise auf einem Grundstück im Bereich des Zeisigweges (Nähe Sportplatz) errichtet werden.
In einer dritten Bauphase wären dann der Umbau im Kita-Bestandsgebäude zur Herstellung von 6 Horträumen und die genannten Um- und Anbaumaßnahmen in der Schule zu realisieren (siehe Tabellen- Variantenvergleich Hort/ Schule).
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung, Zuständigkeitsordnung der Gemeinde
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Im Ergebnis der Machbarkeitsstudie beschließt die Gemeindevertretung:
1) Die Errichtung einer Mensa in Nähe des Schulstandortes Klosterfelde
Der Bauausschuss vereinbart einen gemeinsamen Termin mit den Mitgliedern der AG Baucontrolling und des Ortsbeirates Klosterfelde, um hinsichtlich der Standortfrage der Mensa eine endgültige Entscheidung zu treffen.
Die Objektplanung ist dafür vorzunehmen und es sind die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von 1,2 Mio € im Zeitraum 2017/ 2018 bereitzustellen.
2) Den Neubau einer KITA an einem separaten Standort - mit einer Platzkapazität von ca. 70 bis 80 Plätzen - vorzunehmen und hierzu im Zeitraum von 2017 bis 2019 entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von ca. 2,0 Mio € zu veranschlagen.
Anlagen: Lageplan mit Baufeldern – Anlage 1 Abschlussbericht zur Machbarkeitsstudie- Anlage 2
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