Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz hat am 03.12.2015 eine geänderte Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Gemeinde Wandlitz beschlossen. Erstmals wurde die Möglichkeit aufgenommen, auch bei anonymen Beisetzungen an von der Gemeinde vorgegebenen Stellen, den Vor- und Familiennamen des Verstobenen zu kennzeichnen. Dafür wurden an den Urnengemeinschaftsanlagen Stelen aufgestellt. Nunmehr hat sich ergeben, dass die Notwendigkeit besteht, die Vorgaben für diesen Schriftzug in der Satzung zu konkretisieren. Dies soll durch die 1. Änderungssatzung erfolgen.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die 1. Änderungssatzung der Friedhofssatzung der Gemeinde Wandlitz.
Anlagen:
1. Änderungssatzung der Friedhofssatzung der Gemeinde Wandlitz
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