Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2016-0298  

 
 
Betreff: 1. Änderungssatzung der Friedhofssatzung der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:OA
Federführend:OA_Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
07.11.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
07.11.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
07.11.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
07.11.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
08.11.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
08.11.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde abgelehnt   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
08.11.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen     
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
08.11.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
09.11.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf an Einreicher zurück verwiesen     
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
21.11.2016 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
24.11.2016 
(Sonder-) Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
28.11.2016 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
08.12.2016 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
1. Änderungssatzung der Friedhofssatzung291116

Begründung / Erläuterung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz hat am 03.12.2015 eine geänderte Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe der Gemeinde Wandlitz beschlossen.

Erstmals wurde die Möglichkeit aufgenommen, auch bei anonymen Beisetzungen an von der Gemeinde vorgegebenen Stellen, den Vor- und Familiennamen des Verstobenen zu kennzeichnen. Dafür wurden an den Urnengemeinschaftsanlagen Stelen aufgestellt.

Nunmehr hat sich ergeben, dass die Notwendigkeit besteht, die Vorgaben für diesen Schriftzug in der Satzung zu konkretisieren. Dies soll durch die 1. Änderungssatzung erfolgen.

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Nein

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die 1. Änderungssatzung der Friedhofssatzung der Gemeinde Wandlitz.

 

 


Anlagen:

 

1. Änderungssatzung der Friedhofssatzung der Gemeinde Wandlitz

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Änderungssatzung der Friedhofssatzung291116 (187 KB)