Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Mit der Beschlussvorlage BV-GV/2016-0239 wurde die Vorplanung für den Ausbau des Straßenabschnittes „Heideweg“ zwischen dem B- Plangebiet „Friedrichshöfe“ und der Wohnbebauung vorgestellt und erläutert. Im Ergebnis wurde von der Gemeindevertretung beschlossen, die Planung gemäß der Variante 1a mit folgenden Ausbauparametern weiter zu führen:
Der genannte Straßenabschnitt des Heideweges ist teilweise unbefestigt und weist durchgängig starke Unebenheiten auf. Die Fahrfläche besteht aus Baustraßenplatten die als zwei Fahrspuren verlegt wurden. Funktionierende Quer- und Längsgefälle sind nicht vorhanden. Das anfallende Niederschlagswasser sammelt sich in den Straßenvertiefungen und ausgefahrenen Seitenbereichen. Eine geordnete Verkehrsführung ist nicht gegeben.
Die Straße dient vorwiegend der Erschließung der Anliegergrundstücke. Entsprechend der straßenbaurechtlichen Vorgaben und den örtlichen Gegebenheiten ist daher eine Fahrbahnbreite von ca. 4,80 m vorgesehen.
Auf Grundlage der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger in einer Einwohnerversammlung am 12.07.2016 über die Art, den Umfang und die geplanten Kosten informiert. Das Protokoll ist in der Anlage beigefügt.
Die Anwesenden wurden darüber in Kenntnis gesetzt, dass für den Straßenausbau Anliegerbeiträge, gemäß der Straßenbaubeitragssatzung nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) zu erheben sind. Die voraussichtliche Beitragshöhe wurde aus der Kostenschätzung der Vorplanung ermittelt. Der beitragspflichtige Anteil des umzulegenden Aufwandes beträgt 65 % der geschätzten Investitionskosten in Höhe von 50,6 T€. Daraus ergibt sich eine voraussichtliche Beitragshöhe von 2,34 €/pro m² anrechenbare Grundstücksfläche.
Für den Aufwand der Herstellung der privaten Grundstückszufahrten ergibt sich, gemäß der Grundstückszufahrtensatzung (GZS) der Gemeinde Wandlitz, ein voraussichtlicher Kostenersatz in Höhe von ca. 100,00 €/pro m² hergestellter Zufahrtsfläche.
Der Lageplan aus der Entwurfs- Genehmigungsplanung ist für die Mitglieder der Gemeindevertretung im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Heideweg“ einzusehen.
Gesetzliche Grundlagen:
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz Grundstückszufahrtensatzung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt
Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.
Anlagen:öffentlich:Protokoll der Einwohnerversammlung nicht öffentlich:Teilnehmerliste
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