Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2016-0291  

 
 
Betreff: Straßenausbau "Heideweg" OT Schönwalde
Ausbaubeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 14
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
08.11.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
22.11.2016 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
28.11.2016 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
08.12.2016 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Protokoll Einwohnervers

Begründung / Erläuterung

Mit der Beschlussvorlage BV-GV/2016-0239 wurde die Vorplanung für den Ausbau des StraßenabschnittesHeideweg zwischen dem B- Plangebiet „Friedrichshöfe“ und der Wohnbebauung vorgestellt und erläutert.

Im Ergebnis wurde von der Gemeindevertretung beschlossen, die Planung gemäß der Variante 1a mit folgenden Ausbauparametern weiter zu führen:

 

  • Ausbau der Fahrbahn in Betonsteinpflasterung, mit einer Breite von 4,80 m.
  • Abführung des Niederschlagwassers über Entwässerungsmulden.
  • Herstellung der Grundstückszufahrten mit Betonsteinpflasterung.

 

Der genannte Straßenabschnitt des Heideweges ist teilweise unbefestigt und weist durchgängig starke Unebenheiten auf. Die Fahrfläche besteht aus Baustraßenplatten die als zwei Fahrspuren verlegt wurden. Funktionierende Quer- und Längsgefälle sind nicht vorhanden. Das anfallende Niederschlagswasser sammelt sich in den Straßenvertiefungen und ausgefahrenen Seitenbereichen. Eine geordnete Verkehrsführung ist nicht gegeben.

 

Die Straße dient vorwiegend der Erschließung der Anliegergrundstücke. Entsprechend der straßenbaurechtlichen Vorgaben und den örtlichen Gegebenheiten ist daher eine Fahrbahnbreite von ca. 4,80 m vorgesehen.

 

Auf Grundlage der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger in einer Einwohnerversammlung am 12.07.2016 über die Art, den Umfang und die geplanten Kosten informiert. Das Protokoll ist in der Anlage beigefügt.

 

 

 

Die Anwesenden wurden darüber in Kenntnis gesetzt, dass für den Straßenausbau Anliegerbeiträge, gemäß der Straßenbaubeitragssatzung nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) zu erheben sind. Die voraussichtliche Beitragshöhe wurde aus der Kostenschätzung der Vorplanung ermittelt. Der beitragspflichtige Anteil des umzulegenden Aufwandes beträgt 65 % der geschätzten Investitionskosten in Höhe von 50,6 T€.

Daraus ergibt sich eine voraussichtliche Beitragshöhe von 2,34/pro m² anrechenbare Grundstücksfläche.

 

Für den Aufwand der Herstellung der privaten Grundstückszufahrten ergibt sich, gemäß der Grundstückszufahrtensatzung (GZS) der Gemeinde Wandlitz, ein voraussichtlicher Kostenersatz in Höhe von ca. 100,00 €/pro m² hergestellter Zufahrtsfläche.

 

Der Lageplan aus der Entwurfs- Genehmigungsplanung ist für die Mitglieder der Gemeindevertretung im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Heideweg“ einzusehen.

 

 

Gesetzliche Grundlagen:

 

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)

Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz

Grundstückszufahrtensatzung der Gemeinde Wandlitz

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja   Nein

 

 

oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

70.000,00

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

45.500,00

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

30

3.333,33

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

30

1.516,67

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

oErträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2015

54100 785200

54100 06 006

  20.000,00

 

2016

54100 785200

54100 06 006

160.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt

 

  1. Den Ausbau des StraßenabschnittesHeideweg zwischen dem B- Plangebiet „Friedrichshöfe“ und der Wohnbebauung mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:
  • Ausbau der Fahrbahn in Betonsteinpflasterung, mit einer Breite von 4,80 m.
  • Abführung des Niederschlagwassers über Entwässerungsmulden.
  • Herstellung der Grundstückszufahrten mit Betonsteinpflasterung.

 

  1. Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

  1. Für die Baumaßnahme sind Anliegerbeiträge gemäß der Straßenbaubeitragssatzung nach dem Kommunalabgabengesetz zu erheben. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig.

Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.

 

 

 


Anlagen:öffentlich:Protokoll der Einwohnerversammlung

nicht öffentlich:Teilnehmerliste

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Protokoll Einwohnervers (229 KB)