Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage
beigefügte Abwägung zu den Anregungen aus den Stellungnahmen der berührten
Behörden und den berührten sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der
öffentlichen Auslegung.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt
sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Bebauungsplanentwurf
eingearbeitet werden und dass die berührten Behörden sowie die berührten
sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Bürger, welche Anregungen und
Hinweise vorgebracht haben, vom Abwägungsergebnis in Kenntnis gesetzt werden.
23.05.2005 - Ortsbeirat Klosterfelde
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage
beigefügte Abwägung zu den Anregungen aus den Stellungnahmen der berührten
Behörden und den berührten sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der
öffentlichen Auslegung.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt
sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Bebauungsplanentwurf
eingearbeitet werden und dass die berührten Behörden sowie die berührten
sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Bürger, welche Anregungen und
Hinweise vorgebracht haben, vom Abwägungsergebnis in Kenntnis gesetzt werden.
Der Ortsbeirat Klosterfelde stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag einstimmig zu.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.8
Ablehnung:.
Enthaltung:.
06.06.2005 - A1 Hauptausschuss
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage
beigefügte Abwägung zu den Anregungen aus den Stellungnahmen der berührten
Behörden und den berührten sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der
öffentlichen Auslegung.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt
sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Bebauungsplanentwurf
eingearbeitet werden und dass die berührten Behörden sowie die berührten
sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Bürger, welche Anregungen und
Hinweise vorgebracht haben, vom Abwägungsergebnis in Kenntnis gesetzt werden.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.9
Ablehnung:.
Enthaltung:.
16.06.2005 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 17 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage
beigefügte Abwägung zu den Anregungen aus den Stellungnahmen der berührten
Behörden und den berührten sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der
öffentlichen Auslegung.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt
sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in den Bebauungsplanentwurf
eingearbeitet werden und dass die berührten Behörden sowie die berührten
sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Bürger, welche Anregungen und
Hinweise vorgebracht haben, vom Abwägungsergebnis in Kenntnis gesetzt werden.