Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Bebauungsplan „Breitscheidstraße“ im OT Wandlitz schreibt fest, dass Einfriedungen zum Straßenraum als Laubhecken von höchstens 1,2 m Höhe auszubilden sind. Die Laubhecken dürfen durch Zäune hinterbaut werden. Abweichend von dieser Festsetzung wurde das o.g. Grundstück zum Straßenraum mit einer bepflanzten, ca. 0,30 bis 0,50 m hohen Natursteinmauer eingefriedet. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist die beantragte Befreiung städtebaulich vertretbar und es sind keinen negativen Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten. Gesetzliche Grundlagen §31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) § 3 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) § 3 Zuständigkeitsverordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung von der Festsetzung hinsichtlich der Einfriedung der Grundstücke: Einfriedungen zum Straßenraum und zu Grünflächen sind als Laubhecken von höchstens 1,2 m Höhe auszubilden. Die Laubhecken dürfen durch Zäune hinterbaut werden. Anlagen: (3 Seiten) Auszug aus dem Bauantrag |
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