Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2005-0076  

 
 
Betreff: Befreiungsantrag zum B-Plan "Breitscheidstraße" im OT Wandlitz
Am Töppersberg 33, Flur 6, Flurstück 1681
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:61 26 00
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
24.05.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
31.05.2005 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Entscheidung
06.06.2005 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Der Bebauungsplan „Breitscheidstraße“ im OT Wandlitz schreibt fest, dass Einfriedungen zum Straßenraum als Laubhecken von höch
Begründung / Erläuterung

 

Der Bebauungsplan „Breitscheidstraße“ im OT Wandlitz schreibt fest, dass Einfriedungen zum Straßenraum als Laubhecken von höchstens 1,2 m Höhe auszubilden sind. Die Laubhecken dürfen durch Zäune hinterbaut werden.

 

Abweichend von dieser Festsetzung wurde das o.g. Grundstück zum Straßenraum mit einer bepflanzten, ca. 0,30 bis 0,50 m hohen Natursteinmauer eingefriedet.

 

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist die beantragte Befreiung städtebaulich vertretbar und es sind keinen negativen Auswirkungen auf das Ortsbild zu befürchten.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 3 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO)

§ 3 Zuständigkeitsverordnung der Gemeinde Wandlitz

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung von der Festsetzung hinsichtlich der Einfriedung der Grundstücke:

 

Einfriedungen zum Straßenraum und zu Grünflächen sind als Laubhecken von höchstens 1,2 m Höhe auszubilden. Die Laubhecken dürfen durch Zäune hinterbaut werden.

Anlagen:

Anlagen:

 

(3 Seiten)

Auszug aus dem Bauantrag