Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Variante 2. der Vorplanung wurde in einer Anliegerversammlung am 19.01.2005 vorgestellt und beraten. Hier wurde unter anderem erläutert, dass die Kreuzungsbereiche zur Verkehrsberuhigung aufgepflastert werden sollen. Von den Anliegern wurde in der anschließenden Diskussion angeregt, zusätzlich noch Straßeneinengungen zur Verkehrsberuhigung herzustellen. Die Anregungen und Hinweise wurden in die Entwurfsplanung eingearbeitet. Zu den geplanten Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, wurden die gewünschten Einengungen in den längeren Straßenabschnitten angeordnet. Mit Beschluss Nr. BV-GV/2005-0252 wurde der Ausbau der Ruhlsdorfer Straße, gemäß Entwurfsplanung, am 14.04.2005 beschlossen. Das Planungsbüro wurde mit der Ausführung der weiteren Planungsphasen beauftragt. Am 17.05.2005 wurde von einigen Anliegern eine Petition vorgelegt, in der darum gebeten wird, auf die Aufpflasterungen in den Kreuzungsbereichen zu verzichten. Begründet wird diese Bitte in der Hauptsache mit der Feststellung, dass die Ruhlsdorfer Straße sich in einem Siedlungsgebiet mit einer „Tempo- 30- Zone“ befindet. Somit sind die Straßen gleichgeordnet und ein langsames Heranfahren ist unter Berücksichtigung der Vorfahrtsregelung erforderlich. Zum Anderen wird, nach Auffassung der Anlieger, durch die Errichtung der geplanten Aufpflasterungen die Baumaßnahme unnötig verteuert. Gemäß des Brandenburgisches Straßengesetzes (BbgStrG) und der Empfehlung für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE), werden Teilaufpflasterungen in Siedlungsgebieten mit gleichrangigen Straßen nicht vorgeschrieben. Die finanzielle Einsparung wäre bei diesem Investitionsvolumen der Gesamtbaumaßnahme jedoch so gering, dass sie nicht zur Entscheidungshilfe herangezogen werden sollte. Gesetzliche Grundlagen Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Empfehlung für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE) Gemeindeordnung (GO) Finanzielle Auswirkungen: nein Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: a) auf die geplanten Aufpflasterungen in den Kreuzungsbereichen zu verzichten. b) auf die geplanten Aufpflasterungen in den Kreuzungsbereichen nicht zu verzichten. Anlagen: Keine |
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