Die innerörtlichen Abschnitte (von „Straße am See“
bis „Triftstraße“) und (vom Graben „Am Kiewitt“ bis Bushaltestelle
„Thälmannstraße“) als einen zweiten Bauabschnitt auszubauen.
Die Beleuchtungsanlage wird analog des ersten
Bauabschnittes (vom Parkplatz an der Feuerwehr bis „Straße am See“) in den
innerörtlichen Abschnitten weitergeführt.
Der außerörtliche Abschnitt (von „Triftstraße“ bis
Graben „Am Kiewitt“) wird ohne Beleuchtungsanlage ausgebaut.
Für den Abschnitt (vom Graben „Am Kiewitt“ bis
Bushaltestelle „Thälmannstraße“) wird für die Berechnung von
Anliegerbeiträgen, gemäß Satzung über die Erhebung von Beiträgen für
straßenbauliche Maßnahmen, ein Abrechnungsgebiet gebildet.
Für den außerörtlichen Abschnitt (von „Triftstraße“
bis zum Graben „Am Kiewitt“) wird der Abschluss einer
Kostenteilungsvereinbarung, zwischen dem Landesbetrieb Straßenwesen und
der Gemeinde Wandlitz, angestrebt.