Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Änderung §§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz -Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch-  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 26
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 06.06.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:45
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2005-0310 Änderung §§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
-Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der §§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz hinsichtlich der Erteilung von Befreiungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wie folgt (Änderungen/Ergänzugen) :

 

§3 (2) Der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet über die Erteilung/Versagung des

           kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in Fällen von besonderer städtebaulicher

           Bedeutung. Im Einzelnen fallen darunter:

           - die Erteilung von Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB mit besonderer

             städtebaulicher Bedeutung

 

§ 4  1. Erteilung/ Versagung des kommunalen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bei

           Vorhaben von besonderer Bedeutung wie die Erteilung von Befreiungen mit besonderer

           städtebaulicher Bedeutung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB

         

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .7

Ablehnung:            .2

Enthaltung:            .