Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2005-0298  

 
 
Betreff: Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG Bbg für die Erschließungsanlage "Hortensienstraße, Fliederstraße, Am Parkplatz, Rautensteig, Rosenstraße (zwischen Hortensienstraße und Fliederstraße) in der Gemeinde Wandlitz, OT Basdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Dornbach, Gundela
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
25.05.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
31.05.2005 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
06.06.2005 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
16.06.2005 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzung abgeschlossene Straßenbaumaßnahme Hortensienstr. Beleuchtung
Zusammenstellung der Kosten für Straßenbeleuchtung

Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung „Hortensienstraße, Fliederstraße, Am Parkplatz, Rautensteig, Rosenstraße ist im Jahre 20
Begründung / Erläuterung

 

Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung „Hortensienstraße, Fliederstraße, Am Parkplatz, Rautensteig, Rosenstraße ist im Jahre 2003 vorgenommen worden. Nach der Satzung der Gemeinde Basdorf war die Erhebung von Beiträgen dafür vorgesehen.

Entsprechend dem Urteil des Verwaltungsgereichtes Frankfurt (Oder) vom 11.08.2004 ist von der Unwirksamkeit der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Basdorf aus dem Jahre 1993 auszugehen.

 

Um für die zu erstellenden Beitragsbescheide der Baumaßnahme „Hortensienstraße, Fliederstraße, Am Parkplatz, Rautensteig, Rosenstraße zwischen Hortensienstraße und Fliederstraße“ eine wirksame Rechtsgrundlage zu erhalten, ist der rückwirkende Erlass einer Straßenbaubeitragssatzung erforderlich.

 

Gemäß der vorliegenden Rechtssprechung ist hierzu eine maßnahmebezogene Satzung zu erlassen.

 

Die Kalkulation des Beitragssatzes liegt in der Anlage 1 bei.  

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

-         Gemeindeordnung (GO)

-         Kommunalabgabengesetz (KAG)

-         Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG Bbg für die Erschließungsanlage „Hortensienstraße, Fliederstraße, Am Parkplatz, Rautensteig, Rosenstraße (zwischen Hortensienstraße und Fliederstraße) der Gemeinde Wandlitz, OT Basdorf

Anlagen:

Anlagen:

Satzung einschließlich Anlage 1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung abgeschlossene Straßenbaumaßnahme Hortensienstr. Beleuchtung (16 KB)    
Anlage 2 2 Zusammenstellung der Kosten für Straßenbeleuchtung (2 KB)