Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2005-0090  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Am Birkenwald", OT Schönwalde, Flur 11, Flurstück 351
Errichtung eines Holzflechtzaunes
hier: Befreiung von den Planfestsetzungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Lenken, KerstinAktenzeichen:Sw 6340012/05
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
23.05.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
31.05.2005 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Entscheidung
06.06.2005 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Der Bebauungsplan „Am Birkenwald“ setzt u
Begründung / Erläuterung

Der Bebauungsplan „Am Birkenwald“ setzt u. a. fest, dass Trennwände (z. B. Sichtschutzzäune) bis max. 2 m Höhe nur im Terrassenbereich von Doppelhaushälften oder Hausgruppen zulässig sind.

Bei dem Wohnhaus handelt es sich weder um eine Doppelhaushälfte noch um einen Teil einer Hausgruppe. Somit ist ein Befreiungsantrag von der v. g. Festsetzung erforderlich.

Nach Einschätzung der Gemeindeverwaltung werden durch die beantragte Befreiung die Grundzüge der Planung nicht berührt; das geplante Vorhaben ist städtebaulich vertretbar.

Die Zustimmung der Nachbarn zum Sichtschutzzaun liegt vor.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 3  Gemeindeordnung

§ 31 Baugesetzbuch

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung von der planungsrechtlichen Festsetzung, dass Trennwände (Sichtschutzzäune) bis max. 2 m Höhe nur im Terrassenbereich von Doppelhaushälften oder Hausgruppen zulässig sind. 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Antragsformular, 2 Seiten

Lageplanauszug

Darstellung Holzflechtzaun