Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Bebauungsplan „Am Birkenwald“ setzt u. a. fest, dass Trennwände (z. B. Sichtschutzzäune) bis max. 2 m Höhe nur im Terrassenbereich von Doppelhaushälften oder Hausgruppen zulässig sind. Bei dem Wohnhaus handelt es sich weder um eine Doppelhaushälfte noch um einen Teil einer Hausgruppe. Somit ist ein Befreiungsantrag von der v. g. Festsetzung erforderlich. Nach Einschätzung der Gemeindeverwaltung werden durch die beantragte Befreiung die Grundzüge der Planung nicht berührt; das geplante Vorhaben ist städtebaulich vertretbar. Die Zustimmung der Nachbarn zum Sichtschutzzaun liegt vor. Gesetzliche Grundlagen § 3 Gemeindeordnung § 31 Baugesetzbuch Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung von der planungsrechtlichen Festsetzung, dass Trennwände (Sichtschutzzäune) bis max. 2 m Höhe nur im Terrassenbereich von Doppelhaushälften oder Hausgruppen zulässig sind. Anlagen: Antragsformular, 2 Seiten Lageplanauszug Darstellung Holzflechtzaun |
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