Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Abwägungsvorschläge wurden in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. Gesetzliche Grundlagen § 3 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg § 10 Baugesetzbuch §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gem. Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: ja
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Birkenwald“, Gemarkung Schönwalde, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Begründung zum o. g. Bebauungsplan wird gebilligt. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen: Satzungsexemplar |
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