Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2005-0302  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Am Birkenwald"- 2. vereinfachte Änderung, Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Schönwalde
hier: Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Lenken, KerstinAktenzeichen:Sw 612601
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:K_Kämmerei
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
23.05.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
31.05.2005 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
06.06.2005 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
16.06.2005 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Die Abwägungsvorschläge wurden in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet
Begründung / Erläuterung

Die Abwägungsvorschläge wurden in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 3 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg

§ 10 Baugesetzbuch

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gem. Wandlitz

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

8.600,-

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

2005

für Planung 1340,-

630.9200

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Birkenwald“, Gemarkung Schönwalde, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

Die Begründung zum o. g. Bebauungsplan wird gebilligt.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Satzungsexemplar