Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Ein erster Bauabschnitt (vom Parkplatz an der Feuerwehr bis zur „Straße am See“) wurde mit Hilfe von GFG- Mitteln im Jahr 2003 realisiert. Für den verbliebenden Abschnitt (von der „Straße am See“ bis zur „Thälmannstraße“) wurde ein Antrag auf Gewährung von Fördermitteln nach (GVFG) gestellt. Nach Vorprüfung durch die Bewilligungsbehörde wurde festgestellt, dass der außerörtliche Abschnitt (von der „Triftstraße“ bis zum Graben „Am Kiewitt“) an der Landesstraße nach dem Förderprogramm nicht zuwendungsfähig ist. Für die innerörtlichen Abschnitte wurde ein positiver Bescheid für das Haushalsjahr 2005 in Aussicht gestellt. Die innerörtlichen Abschnitte sind die Teilstrecken (von „Straße am See“ bis „Triftstraße“) und (vom Graben „Am Kiewitt“ bis zur Bushaltestelle „Thälmannstraße“). Die Finanzierung dieses zweiten Bauabschnittes ist im Haushaltsplan 2005 eingestellt und mit der Bewilligung von GVFG- Mitteln gesichert. Gemäß Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz werden an Hauptverkehrsstraßen für die Errichtung von Beleuchtung 50 % und für kombinierte Geh- und Radwege 40 % der Investitionskosten für die Berechnung von Anliegerbeiträgen herangezogen. Nach der Kostenschätzung ergibt sich für den Abschnitt (Vom Graben „Am Kiewitt bis zur Bushaltestelle „Thälmannstraße“) ein Anliegerbeitrag in Höhe von ca. 1,80 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche. Nach Prüfung der örtlichen Verhältnisse können für den Abschnitt (vom Parkplatz an der Feuerwehr bis zum Graben „Am Kiewitt“) keine Anliegerbeiträge erhoben werden. Es handelt sich hierbei um eine Gemeindeverbindungsstraße die vorrangig die Ortsteile Stolzenhagen und Wandlitz, sowie die Siedlung Stolzenfels verkehrstechnisch verbindet. Gemäß Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen § 2 Abs. 3, sind die Kosten für Gemeindeverbindungsstraßen nicht beitragsfähig. Der außerörtlichen Abschnitt (von der „Triftstraße“ bis zum Graben „Am Kiewitt“) liegt in der Baulast des Landesbetriebes Straßenwesen. Um auch diesen Abschnitt zeitnah realisieren zu können, wird eine Kostenteilungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und den Landesbetrieb angestrebt. Die finanziellen Mittel hierfür sind noch nicht im Haushalt 2005 veranschlagt. Gesetzliche Grundlagen § 35 Absatz 2 Gemeindeordnung Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: ja
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
Anlagen: Übersichtsplan |
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