Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Entwurf des Flächennutzungsplanes (Stand März 2005) / Landschaftsplanes des Ortsteiles Stolzenhagen in der vorliegenden Form gebilligt wird und gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt wird. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 (2) BauGB und § 2 (2) BauGB am Verfahren zu beteiligen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .9 Ablehnung: . Enthaltung: . |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||