Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Flächennutzungsplan der Gemarkung Klosterfelde stellt das Areal der ehemaligen Klosterfelde Küche (Hauptstraße 37) als Mischgebiet dar. Die gesamte Disposition der Logistik soll hier zentralisiert werden, so dass ein neuer Logistikknoten der Firma in Klosterfelde entsteht. Das geplante Vorhaben ist am vorgesehenen Standort zulässig. Gesetzliche Grundlagen §§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung § 34 Baugesetzbuch Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zum Bauantrag- Einrichtung eines Logistikzentrums in bestehenden Hallen, Einrichtung der Verwaltung in bestehendem Verwaltungsgebäude und Einrichtung einer Ausstellungshalle in der Gemarkung Klosterfelde, Flur 7, Flurstücke 334, 264, 336, 338, 341, 144, 145, 149, Hauptstraße 37. Anlagen: 3 Seiten Erläuterung |
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