Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt, dass zwischen der Gemeinde Mühlenbecker Land und der Gemeinde Wandlitz ein öffentlich- rechtlicher Vertrag über die freiwillige Änderung von Gemeindegrenzen – Aufhebung der Exklaven Schönwalde 02 und 03- nach § 9 Abs. 2 der Gemeindeordnung abgeschlossen wird. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .9 Ablehnung: . Enthaltung: . |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||