Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Ausbau der Fahrbahn „Hortensienstraße, Fliederstraße, Am Parkplatz, Rautensteig, Rosenstraße ist im Jahre 2003 vorgenommen worden. Nach der Satzung der Gemeinde Basdorf war die Erhebung von Beiträgen dafür vorgesehen. Entsprechend dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Frankfurt (Oder) vom 11.08.2004 ist von der Unwirksamkeit der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Basdorf aus dem Jahre 1993 auszugehen. Um für die zu erstellenden Beitragsbescheide der Baumaßnahme „Fliederstraße, Hortensienstraße, Am Parkplatz, Rautensteig, Rosenstraße zwischen Hortensienstraße und Fliederstraße“ eine wirksame Rechtsgrundlage zu erhalten, ist der rückwirkende Erlass einer Straßenbaubeitragssatzung erforderlich. Gemäß der vorliegenden Rechtssprechung ist hierzu eine maßnahmebezogene Satzung zu erlassen. Die Kalkulation des Beitragssatzes liegt in der Anlage 1 bei. Gesetzliche Grundlagen - Gemeindeordnung (GO) - Kommunalabgabengesetz (KAG) - Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG Bbg für die Erschließungsanlage „Hortensienstraße, Fliederstraße, Am Parkplatz, Rautensteig, Rosenstraße (zwischen Hortensienstraße und Fliederstraße) der Gemeinde Wandlitz, OT Basdorf Anlagen: Satzung einschließlich Anlage 1
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