Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Vorplanung wurde durch das Planungsbüro Fahrendholz, Bahnhofstraße 4 in Klosterfelde erstellt. Hier wurde die Notwendigkeit des Ausbaus der Beleuchtungsanlage herausgearbeitet. Danach ist der Ausbau der Straßenbeleuchtung notwendig, weil in der Straße „An der Bahn“ nur einige Leuchten angeordnet sind, welche in unzureichenden Abständen an Holzmasten befestigt sind. Die Leuchten weisen den technischen Stand der 70-iger Jahre auf und entsprechen nicht den heutigen DIN-Vorschriften. Gemäß § 12 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz wurde eine Einwohnerversammlung durchgeführt (siehe Protokoll). Die Beleuchtungsanlage soll entsprechend der Einwohnerversammlung mit dem Lampentyp „Liesa“ hergestellt werden. Der sich nach der Grobkostenschätzung ergebende Beitragssatz pro Quadratmeter anrechenbarer Grundstücksfläche beläuft sich auf ca. 0,45 €. Gesetzliche Grundlagen - Kommunalabgabengesetz (KAG-Land Brandenburg) - VOB - HOAI - Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: ja
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt, - die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Anliegerstraße „ An der Bahn“ im Ortsteil Schönwalde, gemäß Planung des Ingenieurbüros Fahrendholz Blatt Nr. 1 (Auszug anbei) vorzunehmen - dass der in der Einwohnerversammlung vorgestellte Lampentyp „Liesa“ zur Anwendung kommen soll, - die Kosten für den Bau der Beleuchtung entsprechend der Satzung vom 29.04.2004 nach KAG auf die Grundstückseigentümer umzulegen.
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