Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2005-0301  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "In den Gründen" im Ortsteil Basdorf
- Erneute Auslegung und Beteiligung der berührten Behörden und den berührten sonstigen Trägern öffentlicher Belange-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Kopischke, CarmenAktenzeichen:B 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
25.05.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
31.05.2005 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
06.06.2005 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
16.06.2005 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
Planzeichnung
Textliche Festsetzungen u. Planzeichenverordnung
Begründung

Als Ergebnis der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Bürger aus der 1
Begründung / Erläuterung

 

Die Änderung wurde ursprüngliche aus dem genehmigten Bebauungsplan entwickelt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hatte zum Ergebnis, dass der Begründungstext, die textlichen Festsetzungen und die Plandarstellung nicht den allgemeinen Anforderungen, die an einen Bauleitplan zu stellen sind, entsprechen. Zugleich wurde mit der Stellungnahme des Amtes für Wirtschaftsentwicklung, Planung und Bauen des Landkreises Barnim auf Widersprüche in der vorliegende Entwurfsplanung hingewiesen.

 

Als Ergebnis der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Bürger aus der 1. Auslegung vom 20.07. bis 20.08.2004 wurde eine Überarbeitung der Planunterlagen erforderlich. Die entsprechenden Planunterlagen wurden überarbeitet und an den heutigen Planungsstand angepasst.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

- §§ 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 sowie § 4 a Abs. 3 BauGB

- § 3 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:

 

  1. Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes „In den Gründen“ im Ortsteil Basdorf wird einschließlich Begründung gebilligt.
  2. Der o.g. Entwurf zum Bebauungsplan ist gem. § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut auszulegen und es sind ausgewählte Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB zu beteiligen.
  3. Es wird bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Auslegung und Beteiligung der be-rührten Träger öffentlicher Belange nur zu den geänderten Teilen des Planentwurfs Hinweise und Anregungen vorgebracht werden können.
  4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
  5. Weiterhin wird bestimmt, dass die erneute Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt wird.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Planunterlagen

-         Planzeichnung

-         Textliche Festsetzungen

-         Begründung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Planzeichnung (444 KB)    
Anlage 2 2 Textliche Festsetzungen u. Planzeichenverordnung (160 KB)    
Anlage 3 3 Begründung (14 KB)