Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Änderung wurde ursprüngliche aus dem genehmigten Bebauungsplan entwickelt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hatte zum Ergebnis, dass der Begründungstext, die textlichen Festsetzungen und die Plandarstellung nicht den allgemeinen Anforderungen, die an einen Bauleitplan zu stellen sind, entsprechen. Zugleich wurde mit der Stellungnahme des Amtes für Wirtschaftsentwicklung, Planung und Bauen des Landkreises Barnim auf Widersprüche in der vorliegende Entwurfsplanung hingewiesen. Als Ergebnis der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Bürger aus der 1. Auslegung vom 20.07. bis 20.08.2004 wurde eine Überarbeitung der Planunterlagen erforderlich. Die entsprechenden Planunterlagen wurden überarbeitet und an den heutigen Planungsstand angepasst. Gesetzliche Grundlagen - §§ 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 sowie § 4 a Abs. 3 BauGB - § 3 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:
Anlagen: Planunterlagen - Planzeichnung - Textliche Festsetzungen - Begründung
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