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Betreff: |
Satzung über die Bereitstellung von Tagesbetreuungsangeboten und die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von kommunalen Kindertagesbetreuungsleistungen in der Gemeinde Wandlitz |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage GV |
Verfasser: | Peter, Gisela |
Federführend: | HA_Hauptamt |
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Beratungsfolge: |
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Am 28 Begründung / ErläuterungAm 28.10.2004 hat die Gemeindevertretung Wandlitz eine einheitliche Kita- Gebührensatzung mit Inkrafttreten zum 01.01.2005 beschlossen. Es gab mehr als 60 Widersprüche von Eltern, deren Kinder in kommunalen Einrichtungen betreut werden, aber auch zahlreiche Widersprüche bei den freien Trägern, die die Grundsätze der gemeindlichen Satzung übernommen haben. Schwerpunkt der Kritik war die geänderte Berechnungsgrundlage für die Ermittlung des Familieneinkommens. Seit Januar 2005 werden vom Bruttoeinkommen neben den Werbungskosten pauschal 25 % zur Berücksichtigung der Belastung durch den Arbeitnehmeranteil an der Sozialversicherung bzw. vergleichbaren Eigenaufwendungen sowie der Einkommensteuer abgezogen. Bisher wurde das Familiennettoeinkommen für die Ermittlung des Elternbeitrages zu Grunde gelegt. Nach mehreren Beratungsrunden mit Mitgliedern des Bildungsausschusses unter Teilnahme von Eltern und Elternvertretern wurde die beiliegende Satzung neu erarbeitet (Anlage 2- Zusammenfassung der Beratungen). Folgende Änderungen wurden gegenüber der zurzeit gültigen Satzung vorgenommen: - Berücksichtigung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes- Aufnahme des Unfalldeckungsschutzes und Beteiligung der Gemeinde an den Aufwendungen für eine angemessene Altersvorsorge für Tagespflegepersonen
- Staffelung der Elternbeiträge u.a. nach der täglichen Betreuungszeit
Tägliche Betreuungszeit | %-Anteil des zu entrichtenden Beitrages | alt | neu | Krippen- und Kindergartenalter | | | Bis 4 Std. | 70 % | 66,5 % | Über 4 Std. bis 6 Std. | 100 % | 100 % | Über 6 Std. bis 8 Std. | 112,5 % | 112,5 % | Über 8 Std. bis 10 Std. | 122,5 % | 125 % | Über 10 Std. | 140 % | 137,5 % | Hortalter: | | | Über 5,5 Std. bis 6 Std. | 120 % | 125 % |
- Staffelung des Mindestbeitrages unter Berücksichtigung der Betreuungszeit und der Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder (Anlage 1-Gebührentabelle)
- Veränderung des Höchstbeitrages für Krippenkinder -Festsetzung von 490 € auf 390 €
- Festlegung einer Ermäßigung bei Besuch mehrerer Kinder einer Familie in einer Kindereinrichtung der Gemeinde.
- Ermittlung des anrechenbaren Einkommens – feststellen des positiven Einkommens abzüglich Werbungskosten bei nichtselbstständig Tätigen, abzüglich Arbeitsnehmeranteil der gesetzlichen Sozialversicherung, abzüglich erhobener Einkommens- und Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag = anrechenbares Einkommen. Werden keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung geleistet (öffentlich- rechtliches Dienstverhältnis) werden 10% des Bruttoeinkommens pauschal für Aufwendungen der Krankenversicherung in Abzug gebracht. Bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit werden 20% der positiven Einkünfte pauschal für Aufwendungen der Altersvorsorge und Krankenversicherung berücksichtigt.
- Kindergeld und Bafög werden nicht zum Einkommen hinzugerechnet.
- Bei entschuldigter Abwesenheit des Kindes von über zwei (vorher vier) Wochen kann die Gebühr teilweise erlassen werden.
- Durch die veränderte Berechnungsgrundlage zur Feststellung des anrechenbaren Einkommens für die Ermittlung des Elternbeitrages wurde der Prozentsatz am monatlichen Nettoeinkommen neu festgelegt:
Anrechenbares Einkommen | Krippe alt | Krippe neu | Kiga alt | Kiga neu | Hort alt | Hort neu | bis 695 € | 17 € | 17 € | 17 € | 17 € | 12 € | 12 € | bis 945 € | 17 € Mindestbeitrag | 4 % | 17 € Mindestbeitrag | 3 % | 12 € Mindestbeitrag | 2,5 % | 946-1711 € | 4,3 % | 4,75 % | 3,3 % | 3,75 % | 2,5 % | 3 % | 1712-2785 € | 4,8 % | 5,25 % | 3,8 % | 4,25 % | 3 % | 3,5 % | 2786-3859 € | 5,3 % | 5,5 % | 4,3 % | 4,5 % | 3,5 % | 4 % | 3860-4932 € | 5,8 % | 6 % | 4,8 % | 5 % | 4 % | 4,5 % | 4933-5112 € | 6,3 % | 6,5 % | 270 € Höchstbetrag | 5,25 % | 4,5 % | 4,5 % | Über 5112 € | 6,55 % | 6,75 % | 270 € Höchstbetrag | 270 € Höchstbetrag | 4,5 % | 230 € Höchstbetrag |
Insgesamt werden im Haushaltsjahr 2005 im Bereich der Kindereinrichtungen wie beabsichtigt ca. 76.000 € an Mehreinnahmen erwirtschaftet. Gesetzliche Grundlagen §§ 5, 35 und 75 Gemeindeordnung Land Brandenburg § 90 Kinder- und Jugendhilfegesetz Kita- Gesetz
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen: ja | keine | Betrag in EURO | Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten) | | | Jährliche Folgekosten /-lasten | | | Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf) | | | Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge) | | | Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten) | | |
Veranschlagung im | nein | Jahr | Betrag in EURO | Haushaltstelle | Verwaltungshaushalt | | 2005 | 729.900 | 45400; 46400 -46450 | Vermögenshaushalt | | | | |
Beschluss:
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die beiliegende Satzung über die Bereitstellung von Tagesbetreuungsangeboten und die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von kommunalen Kindertagesbetreuungsleistungen in der Gemeinde Wandlitz einschließlich der Gebührentabelle.
Anlagen:
Anlagen: Protokollzusammenfassung
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