Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2005-0309  

 
 
Betreff: Satzung über die Bereitstellung von Tagesbetreuungsangeboten und die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von kommunalen Kindertagesbetreuungsleistungen in der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Peter, Gisela
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
23.05.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
23.05.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
23.05.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
23.05.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
23.05.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden vertagt   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
23.05.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde vertagt   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
24.05.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke abgelehnt   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
24.05.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz geändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
25.05.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf geändert beschlossen   
A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport Vorberatung
30.05.2005 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend, Kitas und Sport geändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
06.06.2005 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
16.06.2005 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
Gebührensatzung
Gebührentabelle
Protokollzusammenfassung

Am 28
Begründung / Erläuterung

Am 28.10.2004 hat die Gemeindevertretung Wandlitz eine einheitliche Kita- Gebührensatzung  mit Inkrafttreten zum 01.01.2005 beschlossen.

 

Es gab mehr als 60 Widersprüche von Eltern, deren Kinder in kommunalen Einrichtungen betreut werden, aber auch zahlreiche Widersprüche bei den freien Trägern, die die Grundsätze der gemeindlichen Satzung übernommen haben.

 

Schwerpunkt der Kritik war die geänderte Berechnungsgrundlage für die Ermittlung des Familieneinkommens. Seit  Januar 2005 werden vom Bruttoeinkommen neben den  Werbungskosten  pauschal 25 % zur Berücksichtigung der Belastung durch den Arbeitnehmeranteil an der Sozialversicherung bzw. vergleichbaren Eigenaufwendungen sowie der Einkommensteuer abgezogen.

 

Bisher wurde das Familiennettoeinkommen für die Ermittlung des Elternbeitrages zu Grunde gelegt.

 

Nach mehreren Beratungsrunden mit Mitgliedern des Bildungsausschusses unter Teilnahme von Eltern und Elternvertretern wurde die beiliegende Satzung neu erarbeitet (Anlage 2- Zusammenfassung der Beratungen).

 

Folgende Änderungen wurden gegenüber der zurzeit gültigen Satzung vorgenommen:

 

  • Berücksichtigung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes- Aufnahme des Unfalldeckungsschutzes und Beteiligung der Gemeinde an den Aufwendungen für eine angemessene Altersvorsorge für Tagespflegepersonen

 

  • Staffelung der Elternbeiträge u.a. nach der täglichen Betreuungszeit

 

Tägliche Betreuungszeit

%-Anteil des zu entrichtenden Beitrages

alt

neu

Krippen- und Kindergartenalter

 

 

Bis 4 Std.

70 %

66,5 %

Über 4 Std. bis 6 Std.

100 %

100 %

Über 6 Std. bis 8 Std.

112,5 %

112,5 %

Über 8 Std. bis 10 Std.

122,5 %

125 %

Über 10 Std.

140 %

137,5 %

Hortalter:

 

 

Über 5,5 Std. bis 6 Std.

120 %

125 %

 

  • Staffelung des Mindestbeitrages unter Berücksichtigung der Betreuungszeit und der Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder (Anlage 1-Gebührentabelle)

 

  • Veränderung des Höchstbeitrages für Krippenkinder -Festsetzung von 490 € auf 390 €

 

  • Festlegung einer Ermäßigung bei Besuch mehrerer Kinder einer Familie in einer  Kindereinrichtung der Gemeinde.

 

  • Ermittlung des anrechenbaren Einkommens – feststellen des positiven Einkommens abzüglich Werbungskosten bei nichtselbstständig Tätigen, abzüglich Arbeitsnehmeranteil der gesetzlichen Sozialversicherung, abzüglich erhobener Einkommens- und Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag = anrechenbares Einkommen. Werden keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung geleistet (öffentlich- rechtliches Dienstverhältnis) werden 10% des Bruttoeinkommens pauschal für Aufwendungen der Krankenversicherung in Abzug gebracht. Bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit werden 20% der positiven Einkünfte pauschal für Aufwendungen der Altersvorsorge und Krankenversicherung berücksichtigt.

 

  • Kindergeld und Bafög werden nicht zum Einkommen hinzugerechnet.

 

  • Bei entschuldigter Abwesenheit des Kindes von über zwei (vorher vier) Wochen kann die Gebühr teilweise erlassen werden.

 

  • Durch die veränderte Berechnungsgrundlage zur Feststellung des anrechenbaren Einkommens für die Ermittlung des Elternbeitrages wurde der Prozentsatz am monatlichen Nettoeinkommen neu festgelegt:

 

 

Anrechenbares Einkommen

Krippe alt

Krippe neu

Kiga alt

Kiga neu

Hort alt

Hort neu

bis 695 €

 

17 €

17 €

17 €

17 €

12 €

12 €

bis 945 €

 

17 €

Mindestbeitrag

4 %

17 €

Mindestbeitrag

3 %

12 €

Mindestbeitrag

2,5 %

946-1711 €

 

4,3 %

4,75 %

3,3 %

3,75 %

2,5 %

3 %

 

 

 

 

1712-2785 €

 

4,8 %

5,25 %

3,8 %

4,25 %

3 %

3,5 %

2786-3859 €

 

5,3 %

5,5 %

4,3 %

4,5 %

3,5 %

4 %

3860-4932 €

 

5,8 %

6 %

4,8 %

5 %

4 %

4,5 %

4933-5112 €

6,3 %

6,5 %

270 € Höchstbetrag

5,25 %

4,5 %

4,5 %

Über 5112 €

6,55 %

6,75 %

270 € Höchstbetrag

270 € Höchstbetrag

4,5 %

230 € Höchstbetrag

 

Insgesamt werden im Haushaltsjahr 2005 im Bereich der Kindereinrichtungen wie beabsichtigt ca. 76.000 € an Mehreinnahmen erwirtschaftet.

 

Gesetzliche Grundlagen

§§ 5, 35 und 75 Gemeindeordnung Land Brandenburg

§ 90 Kinder- und Jugendhilfegesetz

Kita- Gesetz

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen: ja

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

2005

729.900

45400; 46400 -46450

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die beiliegende Satzung über die Bereitstellung von Tagesbetreuungsangeboten und die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von kommunalen Kindertagesbetreuungsleistungen in der Gemeinde Wandlitz einschließlich der Gebührentabelle.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Protokollzusammenfassung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebührensatzung (105 KB)    
Anlage 2 2 Gebührentabelle (63 KB)    
Anlage 3 3 Protokollzusammenfassung (54 KB)