Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Außenbereichssatzung "Philipp Müller Straße/An der Seespitze, OT Stolzenhagen (Entwurf) Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 BauGB   

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 13
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 06.06.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:45
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2005-0296 Außenbereichssatzung "Philipp Müller Straße/An der Seespitze, OT Stolzenhagen (Entwurf)
Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:

1. Der Entwurf der Außenbereichssatzung wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form 

    (Stand April 2005) gebilligt.

2. Der Entwurf der Außenbereichssatzung  ist gemäß  § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen und es sind

    die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß

    § 2 (2) BauGB zu beteiligen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die

    ausgewählten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .9

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .