Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt: 1. Der Entwurf der Außenbereichssatzung wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form (Stand April 2005) gebilligt. 2. Der Entwurf der Außenbereichssatzung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen und es sind die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB zu beteiligen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .9 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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