Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2005-0305  

 
 
Betreff: Aufhebung der Kreisübergreifenden Exklaven Schönwalde 02 und 03 durch einen Vertrag nach § 9 Abs. 2 der Gemeindeordnung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Füssel, GabrieleAktenzeichen:Exklaven SW 02 und 0
Federführend:K_Liegenschaften   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
23.05.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
23.05.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
23.05.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
23.05.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
23.05.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
23.05.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
24.05.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
24.05.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
25.05.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
31.05.2005 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
06.06.2005 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
16.06.2005 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Im Landkreis Oberhavel zugehörig zur Gemeinde Mühlenbeck befinden sich die Exklaven Schönwalde 02 und 03
Begründung / Erläuterung

Im Landkreis Oberhavel zugehörig zur Gemeinde Mühlenbeck befinden sich die Exklaven Schönwalde 02 und 03. Die Landkreise Oberhavel und Barnim beabsichtigten im Jahre 2003 die Aufhebung der Kreisübergreifenden Exklaven durch Rechtsverordnung, entsprechende Mitteilungsvorlagen wurden den betroffenen Ortsteilen zu ihrem Anhörungsrecht vorgelegt.

Der Landkreis Oberhavel teilte nun Anfang des Jahres mit, dass die Beseitigung der Kreisübergreifenden Exklaven durch Rechtsverordnung zurzeit mangels einer gesetzlichen Ermächtigung nicht möglich ist. Es wird nunmehr angestrebt, einen entsprechenden Gebietsänderungsvertrag gemäß § 9 Abs. 2 der Gemeindeordnung zwischen der Gemeinde Mühlenbecker Land und der Gemeinde Wandlitz zur Eingliederung der Exklaven Schönwalde 02 und 03 in das Gebiet Landkreis Barnim Gemarkung Schönwalde abzuschließen. Derzeit sind die Exklaven gebucht im Landkreis Oberhavel zugehörig der Gemeinde Mühlenbeck.

Die Exklaven Schönwalde 02 und 03 setzen sich aus den in der Anlage aufgeführten Grundstücken zusammen. Es handelt sich um unbewohnte Exklaven.    

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 9 Abs. 2 Gemeindeordnung

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

x

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt, dass zwischen der Gemeinde Mühlenbecker Land und der Gemeinde Wandlitz ein öffentlich- rechtlicher Vertrag über die freiwillige Änderung  von Gemeindegrenzen – Aufhebung der Exklaven Schönwalde 02 und 03- nach § 9 Abs. 2 der Gemeindeordnung abgeschlossen wird.

Anlagen:

Anlagen:

Tabellarische Übersicht der Exklaven Schönwalde 02 und 03