Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Im Landkreis Oberhavel zugehörig zur Gemeinde Mühlenbeck befinden sich die Exklaven Schönwalde 02 und 03. Die Landkreise Oberhavel und Barnim beabsichtigten im Jahre 2003 die Aufhebung der Kreisübergreifenden Exklaven durch Rechtsverordnung, entsprechende Mitteilungsvorlagen wurden den betroffenen Ortsteilen zu ihrem Anhörungsrecht vorgelegt. Der Landkreis Oberhavel teilte nun Anfang des Jahres mit, dass die Beseitigung der Kreisübergreifenden Exklaven durch Rechtsverordnung zurzeit mangels einer gesetzlichen Ermächtigung nicht möglich ist. Es wird nunmehr angestrebt, einen entsprechenden Gebietsänderungsvertrag gemäß § 9 Abs. 2 der Gemeindeordnung zwischen der Gemeinde Mühlenbecker Land und der Gemeinde Wandlitz zur Eingliederung der Exklaven Schönwalde 02 und 03 in das Gebiet Landkreis Barnim Gemarkung Schönwalde abzuschließen. Derzeit sind die Exklaven gebucht im Landkreis Oberhavel zugehörig der Gemeinde Mühlenbeck. Die Exklaven Schönwalde 02 und 03 setzen sich aus den in der Anlage aufgeführten Grundstücken zusammen. Es handelt sich um unbewohnte Exklaven. Gesetzliche Grundlagen § 9 Abs. 2 Gemeindeordnung Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt, dass zwischen der Gemeinde Mühlenbecker Land und der Gemeinde Wandlitz ein öffentlich- rechtlicher Vertrag über die freiwillige Änderung von Gemeindegrenzen – Aufhebung der Exklaven Schönwalde 02 und 03- nach § 9 Abs. 2 der Gemeindeordnung abgeschlossen wird. Anlagen: Tabellarische Übersicht der Exklaven Schönwalde 02 und 03 |
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