Die Gemeindevertretung beschließt, dass bei
Abschlüssen von Erbbaurechtsverträgen, auf denen durch ILB- Förderung ein
Bauwerk nach der Richtlinie zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum,
Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vom
16.Juli 2002 errichtet wird, der Festzins von derzeit 4% für zehn Jahre
festgeschrieben wird und auf eine Anpassung zur Wertsicherung nach dem
Verbraucherpreisindexim
Festschreibungszeitraum verzichtet wird. Nach Ablauf der Sperrzeit erfolgt die
Anpassung.
Der bereits abgeschlossene Erbbaurechtsvertrag ist
mit einer entsprechenden Stillhalteerklärung anzupassen.
23.08.2004 - A1 Hauptausschuss
Ö 44 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass bei
Abschlüssen von Erbbaurechtsverträgen, auf denen durch ILB- Förderung ein
Bauwerk nach der Richtlinie zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum,
Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vom
16.Juli 2002 errichtet wird, der Festzins von derzeit 4% für zehn Jahre
festgeschrieben wird und auf eine Anpassung zur Wertsicherung nach dem
Verbraucherpreisindexim
Festschreibungszeitraum verzichtet wird. Nach Ablauf der Sperrzeit erfolgt die
Anpassung.
Der bereits abgeschlossene Erbbaurechtsvertrag ist
mit einer entsprechenden Stillhalteerklärung anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.8
Ablehnung:.1
Enthaltung:.
02.09.2004 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 30 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass bei
Abschlüssen von Erbbaurechtsverträgen, auf denen durch ILB- Förderung ein
Bauwerk nach der Richtlinie zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum,
Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vom
16.Juli 2002 errichtet wird, der Festzins von derzeit 4% für zehn Jahre
festgeschrieben wird und auf eine Anpassung zur Wertsicherung nach dem
Verbraucherpreisindexim
Festschreibungszeitraum verzichtet wird. Nach Ablauf der Sperrzeit erfolgt die
Anpassung.
Der bereits abgeschlossene Erbbaurechtsvertrag ist
mit einer entsprechenden Stillhalteerklärung anzupassen.
Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts für das Grundstück Fliederstraße 5c im OT Basdorf, Flur 4, Flurstück 257/39, Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes und Zustimmung zur Bestellung einer Grundschuld. (Verfasser : Hoffmann, Monika)
Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts für das Grundstück im Ortsteil Basdorf, Flur 4, Flurstück 549, Verzicht auf Ausübung des Vorkaufsrechts und Zustimmung zur Bestellung einer Grundschuld (Verfasser : Hoffmann, Monika)
Verzicht auf das Vorkaufsrecht des Gesellschafteranteils der Kraftwerke Bitterferld/Wolfen GmbH an der EVB Energieversorgung Basdorf GmbH (Verfasser : Degen, Heike)