Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Aus § 49 Abs. 4 der Gemeindeordnung ergibt sich, dass die Öffentlichkeit über wesentliche Beschlüsse der Gemeindevertretung oder deren wesentliche Inhalte zu informieren ist. Die Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz regelt, dass diese Informationen durch den Bürgermeister erfolgen sollen. Gegenwärtig steht der Gemeindeverwaltung kein Presseerzeugnis zur Verfügung, dass alle Haushalte der Gemeinde erreicht. Die Information der Öffentlichkeit erfolgt über öffentliche Bekanntmachungen in der Märkischen Oderzeitung, über die Lokalredaktion der Märkischen Oderzeitung oder über die Informationsblätter in den Ortsteilen Wandlitz-Stolzenhagen, Basdorf und Schönwalde. Hierbei hat der Bürgermeister keinen Einfluss auf den redaktionellen Teil dieser Zeitschriften. Über die Infoblätter der Ortsteile werden ca. 13.000 Einwohner erreicht. Die unterschiedlichen Erscheinungszeitpunkte und –häufigkeiten machen es der Verwaltung fast unmöglich, aktuell über wesentliche Vorgänge von allgemeinem Interesse zu informieren, bzw. erfordern einen enormen Aufwand. Das Basdorfer Info, Wandlitzer Extrablatt und Schönwalder Journal refinanzieren sich teilweise über Werbeeinnahmen, die grundsätzliche finanzielle Absicherung und Defizitdeckung erfolgt durch die Gemeinde. Wenn durch die Gemeinde ein Mitteilungsblatt oder Mitteilungsblätter herausgegeben werden (wie das hier der Fall ist), sind an diese Druckerzeugnisse zwingend bestimmte Anforderungen zu stellen. Diese ergeben sich aus der Bekanntmachungsverordnung des Landes Brandenburg und dem Landespressegesetz. So sind bei Nachrichten die Grundsätze der Neutralität und der Gleichbehandlung zu beachten. Dieses ist bei der gegenwärtigen Konstellation nicht gewährleistet, da wie bereits angesprochen der Bürgermeister und die Verwaltung, aber auch die Gemeindevertretung, keinen direkten Einfluss auf die Redaktion haben. Die redaktionellen Aufgaben sind Dritten übertragen, die nach eigenem Ermessen über die Aufnahme von Beiträgen entscheiden. Es ist daher fraglich, ob die gegenwärtige Verfahrensweise rechtlich zu beanstanden wäre und darüber hinaus haushaltsrechtlich vertretbar ist, da es nicht Aufgabe der Gemeinde ist, eine unabhängige Zeitschrift zu verlegen bzw. herauszugeben. Vorrangig ist, dass die Gemeinde ihrer Informationspflicht, resultierend aus der Gemeindeordnung, nachkommt und dass dabei alle Einwohner der amtsfreien Gemeinde Wandlitz den gleichen Anspruch, die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben, diese Informationen zu erlangen. Diese Informationen haben neutral zu erfolgen. Nur so ist es im Übrigen auch möglich, einen Beitrag zum engeren Zusammenwachsen der einzelnen Ortsteile zu leisten. Das Zusammenwachsen der einzelnen Ortsteile zu fördern, war in den meisten Wahlprogrammen der Parteien zur Kommunalwahl verankert. Hierzu ist es notwendig, über die Ortsteilgrenzen hinweg zu informieren.
Wie diese Information erfolgen kann, wurde anhand verschiedener Varianten, die nachfolgend im einzelnen beschrieben sind, untersucht. Im Ergebnis schlage ich vor, ein einheitliches Amtsblatt mit einem nichtamtlichen Teil (Variante 2) heraus zu geben.
1. Gegenwärtiger Stand: In den Ortsteilen Wandlitz/Stolzenhagen, Basdorf und Schönwalde werden Mitteilungsblätter herausgegeben. Das betrifft ca. 68 % der Einwohner der Gemeinde Wandlitz. Die amtlichen Bekanntmachungen (Beschlüsse, Satzungen, Tagesordnungen, Termine usw.) werden über die Märkische Oderzeitung je nach Bedarf veröffentlicht. Etwa 4.000 von ca. 10.000 Haushalten im Gemeindegebiet beziehen täglich die MOZ über ein Abonnement. Zusätzlich sind Ort, Zeit und Tagesordnung der Ortsbeiräte in den Bekanntmachungskästen der Ortsteile gemäß Hauptsatzung auszuhängen.
Die Redaktion der Infoblätter obliegt ehrenamtlichen Redakteuren. Die Anzeigenakquise wird zum Teil durch diese selbst vorgenommen bzw. für das Wandlitzer Extrablatt durch den Tourismusverein. Die Rechnungslegung sowie Überwachung der Zahlungseingänge übernimmt die Verwaltung.
2. Gegenwärtige Kosten: Die jährlichen Kosten für Mitteilungsblätter, amtliche Bekanntmachungen und Aushänge stellen sich wie folgt dar:
Bemerkungen zur Tabelle: - Grundlage für die Kosten der Jahre 2002 und 2003 bildeten die Jahresrechnungen. - Für das Jahr 2004 wurden die Planzahlen zu Grunde gelegt. - Die Ausgaben für Austräger und Redakteure sind 2002 und 2003 in den Ausgaben der Gemeinden bzw. Ortsteile enthalten. Für 2004 wurden die Ausgaben erstmals separat erfasst. - Alle Einnahmen aus Anzeigen der Mitteilungsblätter unterliegen dem Abzug der Mehrwertsteuer.
Im Detail sind folgende Kosten für die Ortsteile zu verzeichnen:
Im Jahr 2003 wurden zur 250-Jahr-Feier zusätzlich zwei Sonderhefte herausgegeben.
Die Kostensteigerung der Ausgaben ist im Jahr 2003 darin begründet, dass die Auflage durch Einbeziehung von Stolzenhagen erhöht wurde.
3. Anforderungen und inhaltliche Gestaltung 3.1 Anforderungen an ein Amtsblatt - Besteht ein Amtsblatt nicht nur aus einem amtlichen Teil, so sind bei Nachrichten die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Neutralität zu beachten. Der amtliche Teil ist dem nichtamtlichen Teil voranzustellen. - Das Amtsblatt ist parteienunabhängig zu gestalten. - Das amtliche Bekanntmachungsblatt darf Anzeigen nur enthalten, wenn es nicht vom Herausgeber selbst verlegt wird und wenn der Verleger, der für Anzeigen Verantwortliche oder Anzeigenwerber nicht Bedienstete der Gemeinde sind. - Sofern das Amtsblatt einen nichtamtlichen Teil oder Anzeigen enthält, finden die Bestimmungen des Landespressegesetzes und des Wettbewerbsrechts Anwendung. - Einnahmen aus Anzeigen unterliegen dem Abzug der Mehrwertsteuer.
3.2 Inhaltliche Gestaltung Die Verwaltung geht für ein Amtsblatt zur Kostenberechnung von einem Seitenumfang von 32 Seiten, der bei Bedarf erhöht werden kann, einer Auflagenhöhe von 10.000 Exemplaren und einem monatlichen Erscheinungsrhythmus aus. Die Aufteilung des Amtsblattes könnte wie folgt vorgenommen werden: - Amtliche Bekanntmachungen 4 Seiten - Bürgermeister und Verwaltung 2 Seiten - Informationen aus den Ortsteilen und von den Ortsbürgermeistern 11 Seiten (Basdorf, Schönwalde, Klosterfelde, Wandlitz je 2 Seiten, Stolzenhagen 1 Seite, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Zerpenschleuse je ½ Seite) - Vereine, Verbände, Parteien, Kirchen, sonstige Miteilungen, 7 Seiten Geburtstagsglückwünsche, Veranstaltungskalender - Werbung 8 Seiten
Verantwortlich für den amtlichen Teil ist der Bürgermeister. Für die Redaktion des nichtamtlichen Teiles wird vorgeschlagen einen ehrenamtlichen Redakteur sowie einen Redaktionsrat zu berufen. Aufgabe des Redakteurs ist es, alle eingehenden Beiträge und Lesebriefe im Vorfeld zu sichten und Vorschläge für die Veröffentlichung zu unterbreiten. Der Redaktionsrat sollte aus dem Bürgermeister (Stellvertreter Hauptamtsleiter), jeweils einem Mitglied der Fraktionen und dem Redakteur bestehen. Aufgabe des Redaktionsrates ist es, über die Aufnahme von Beiträgen, Leserbriefen usw. in das Amtsblatt zu entscheiden. Die Redaktion könnte auch durch die Verwaltung vorgenommen werden, wobei das erforderliche Personal zur Verfügung gestellt werden müsste.
4. Grundlagen für die Kostenberechnung
Zur Kostenermittlung wurden von Druckereien und Zustellerfirmen Vergleichsangebote eingeholt. Auf Grund der o.g. Anforderungen an ein Amtsblatt waren diese Angebote u.a. dahingehend ausgerichtet, dass dem Verleger bzw. der Druckerei die Werbung und Anzeigenakquise übertragen wird. Weiterhin wurde ermittelt, dass die Verteilung über einen Dienstleister kostengünstiger gegenüber dem Einsatz von geringfügigen Beschäftigten ist. Die Vorteile einer Verteilung über einen Dienstleister sind Folgende: - die Belieferung der Verteiler entfällt - keine Koordinierung und Verwaltung der Verteiler - nur ein Ansprechpartner.
Bei der Kostenberechnung wird daher von einer Vergabe der Anzeigenrechte und Verteilung über einen Dienstleister ausgegangen. Die Kosten für Druck und Gestaltung beinhalten die Druck- und Gestaltungskosten abzüglich der Verrechnung der bereitgestellten Seiten für Werbung.
Bei der Herausgabe eines Amtsblattes wird wie oben erwähnt von einem monatlichen Erscheinungsrhythmus ausgegangen. Dadurch kann die Bekanntgabe von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der einzelnen Gremien, wie in der Hauptsatzung festgelegt, nicht gewährleistet werden. Für die Erarbeitung der Beschlüsse und Mitteilungen wäre eine noch längere Vorlaufzeit notwendig. Daher ist es erforderlich, Zeit, Ort und Tagesordnungen der Sitzungen weiterhin über die Märkische Oderzeitung zu veröffentlichen. Die Termine und Tagesordnungen der Sitzungen der Ortsbeiräte sollen wie bisher über die öffentlichen Bekanntmachungskästen bekannt gegeben werden. Die Ausgaben für diese öffentlichen Bekanntmachungen sowie die anteiligen Personalkosten für die Aushänge in den Bekanntmachungskästen sind mit 10.850,00 € zu veranschlagen.
5. Mögliche Varianten
Variante 1: Mitteilungsblätter in den Ortsteilen Basdorf, Schönwalde, Wandlitz/Stolzenhagen sowie Veröffentlichungen der amtlichen Bekanntmachungen in der MOZ sowie in den Bekanntmachungskästen (derzeitiger Zustand)
Kosten: < 73.620,00 €
Kostenzusammensetzung: siehe Tabelle oben Angaben im Jahr 2004
Vorteile: - Über Angelegenheiten der betreffenden Ortsteile kann relativ ausführlich berichtet werden. - Amtliche Bekanntmachungen sind nicht an den Erscheinungsrhythmus eines Amtsblattes gebunden.
Nachteile: - Nur ein Teil der Einwohner der Gemeinde (68,1 %) verfügen über allgemeine Informationen aus ihren Ortsteilen. Der andere Teil wird benachteiligt. - Relativ hohe Kosten für die Gemeinde. - Höherer Verwaltungsaufwand durch die unterschiedlichen Erscheinungstermine der Mitteilungsblätter - Die zur Zeit anfallenden Kosten erhöhen sich, wenn die Ortsteile, die bisher kein Mitteilungsblatt erhalten, dann auch ein Mitteilungsblatt herausgeben. (Zusätzliche Kosten ca. 23.500,00 €) - Keine Informationen aus dem verbleibenden Gemeindegebiet - Kein Einfluss der Gemeinde auf den redaktionellen Teil
Variante 2: Wandlitzer Amtsblatt: amtliche Bekanntmachungen und Informationen in einem Mitteilungsblatt für das gesamte Gemeindegebiet
Kosten: 55.600,00 €
Kostenzusammensetzung: Amtsblatt 32 Seiten 10.000 Exemplare Druck und Gestaltung 36.000,00 € Verteilung über Dienstleister 5.000,00 € Redakteur 3.750,00 € Veröffentlichung MOZ und Aushang in Bekanntmachungskästen 10.850,00 €
Vorteile: - Jedem Haushalt wird das Amtsblatt zugänglich gemacht. Der Bürger kann bequem zu Hause die amtlichen Bekanntmachungen lesen. - Es entfallen Wege zur Verwaltung, um sich des Ortsrechts kundig zu machen, wenn die MOZ nicht gelesen wird. - Der Informationsfluss zwischen den Ortsteilen wird gefördert. - Die Verwaltung kann den Bürger über entsprechende Ereignisse innerhalb des Gemeindebereichs informieren. - Alle Ortsbeiräte und Ortsteilbürgermeister haben Gelegenheit Informationen zu veröffentlichen. - Vereine, Verbände und Parteien können sich darstellen bzw. informieren. - Einfluss der Gemeinde auf den redaktionellen Teil
Nachteile: - Die Gestaltung des Amtsblattes ist an gesetzlichen Regelungen gebunden.
Variante 3: Wandlitzer Extrablatt Nord und Süd mit Amtsblatt
Kosten: 73.350,00 €
Kostenzusammensetzung: Zwei Amtsblätter mit je 32 Seiten, Nord 6.000 Exemplare, Süd 4.000 Exemplare Druck und Gestaltung Nord 28.000,00 € Druck und Gestaltung Süd 22.000,00 € Verteilung über Dienstleister 5.000,00 € Redakteure Nord und Süd 7.500,00 € Veröffentlichung MOZ und Aushang in Bekanntmachungskästen 10.850,00 €
Vorteile: - Jedem Haushalt wird das Amtsblatt zugänglich gemacht. Der Bürger kann bequem zu Hause die amtlichen Bekanntmachungen lesen. - Es entfallen Wege zur Verwaltung, um sich des Ortsrechts kundig zu machen, wenn die MOZ nicht gelesen wird. - Die Verwaltung kann den Bürger über entsprechende Ereignisse innerhalb des Gemeindebereichs informieren. - Alle Ortsbeiräte und Ortsteilbürgermeister haben Gelegenheit Informationen zu veröffentlichen. - Vereine, Verbände und Parteien können sich darstellen bzw. informieren.
Nachteile: - Die Gestaltung des Amtsblattes ist an gesetzlichen Regelungen gebunden. - höhere Kosten durch den Druck zweier Blätter - Der Informationsfluss zwischen den Ortsteilen wird nur eingeschränkt gefördert. - Höherer Aufwand für die Verwaltung und den Redaktionsrat (ggfls. zwei Redaktionsräte) - Zwei Redakteure sind erforderlich. - Erscheinungshäufigkeit und –zeitpunkt müssen einheitlich sein.
Gesetzliche Grundlagen
§ 35 Abs. 1 GO i.V.m. § 49 Abs. 4 GO und § 13 der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: ja
Beschluss:
Variante 3 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt, dass ab dem frühst möglichen Zeitpunkt Amtsblätter entsprechend der Variante 3 erscheinen wird. Sie beauftragt die Verwaltung alle notwendigen Vorbereitungen zu treffen.
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