Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2004-0021  

 
 
Betreff: Befreiungsantrag zum B-Plan "Dorfzentrum Basdorf"
Neubau eines Sonderpostenmarktes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Kopischke, CarmenAktenzeichen:B 634031/04
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
18.08.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
23.08.2004 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Befreiungsantrag B 04/31

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

 

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Dorfzentrum Basdorf“. Die Firma Thomas Philipps GmbH & Co. KG beabsichtigt den vorhandenen Markt vollständig abzureißen und durch Neubau eines Sonderpostenmarktes zu ersetzen.

 

Das gemeindliche Einvernehmen wurde bis auf die Zustimmung der Grundstückszufahrt bereits mit Stellungsnahme vom 29.04.2004 erteilt. Trotz der Bemühungen, die Errichtung einer zusätzlichen Zufahrt innerhalb des B-Plangebietes auf die Bundestrasse (B 109) zu unterbinden, war es nicht möglich, eine rechtliche Sicherung der Zufahrt über eines der benachbarten Privatgrundstücke für den Vorhabenträger zu erzielen.  In einer Vorabstimmung mit dem Brandenburgischen Straßenbauamt und dem Bauordnungsamt des Landkreises wurde einer weiteren Zufahrt zur Bundesstraße (B 109) zugestimmt, um die Umsetzung des geplanten Bauvorhabens nicht zu verhindern.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

-         § 3 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO)

-         § 31 Baugesetzbuch (BauGB)

-         § 61Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

-         § 3 Zuständigkeitsverordnung der Gemeinde Wandlitz

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:  nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Errichtung der geplanten Zufahrt (Befreiung von der planungsrechtlichen Festsetzung gemäß § 31 BauGB).

Anlagen:

Anlagen:

 

(2 Seiten)

- Auszug aus B-Plan „Dorfzentrum Basdorf“

- Lageplan zum Bauantrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Befreiungsantrag B 04/31 (1891 KB)