Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Dorfzentrum Basdorf“. Die Firma Thomas Philipps GmbH & Co. KG beabsichtigt den vorhandenen Markt vollständig abzureißen und durch Neubau eines Sonderpostenmarktes zu ersetzen. Das gemeindliche Einvernehmen wurde bis auf die Zustimmung der Grundstückszufahrt bereits mit Stellungsnahme vom 29.04.2004 erteilt. Trotz der Bemühungen, die Errichtung einer zusätzlichen Zufahrt innerhalb des B-Plangebietes auf die Bundestrasse (B 109) zu unterbinden, war es nicht möglich, eine rechtliche Sicherung der Zufahrt über eines der benachbarten Privatgrundstücke für den Vorhabenträger zu erzielen. In einer Vorabstimmung mit dem Brandenburgischen Straßenbauamt und dem Bauordnungsamt des Landkreises wurde einer weiteren Zufahrt zur Bundesstraße (B 109) zugestimmt, um die Umsetzung des geplanten Bauvorhabens nicht zu verhindern. Gesetzliche Grundlagen - § 3 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) - § 31 Baugesetzbuch (BauGB) - § 61Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) - § 3 Zuständigkeitsverordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Errichtung der geplanten Zufahrt (Befreiung von der planungsrechtlichen Festsetzung gemäß § 31 BauGB). Anlagen: (2 Seiten) - Auszug aus B-Plan „Dorfzentrum Basdorf“ - Lageplan zum Bauantrag
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