Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2004-0144  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Am Wiesenrand" 1.Änderung im OT Schönerlinde
- Aufhebung des durchgeführten Änderungsverfahrens -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Kopischke, CarmenAktenzeichen:SL 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
27.07.2004    Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
16.08.2004 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
23.08.2004 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
02.09.2004 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
B-Plan "Am Wiesenrand" 1. Änderung im OT SL A4

Im August 1996 wurde der B-Plan „Am Wiesenrand“ im Ortsteil Schönerlinde mit Maßgabe genehmigt
Begründung / Erläuterung

 

Im August 1996 wurde der B-Plan „Am Wiesenrand“ im Ortsteil Schönerlinde mit Maßgabe genehmigt. Oktober 1996 folgte die Maßgabenerfüllung. Eine Bekanntmachung der Genehmigung konnte nicht erfolgen, da die Erschließung des Plangebietes nicht gesichert ist.

 

Im Sep. 1997 wurde durch den Vorhabenträger die GROBA GmbH ein vereinfachtes Änderungsverfahren zum B-Plan angestrebt. Dieses Verfahren wurde bis zum Satzungsänderungsbeschluss vollzogen. Das durchgeführte Verfahren konnte aber nicht zur Genehmigung eingereicht werden, da sich der Vorhabenträger vom Vorhaben, Errichtung einer Seniorenwohnanlage, distanziert hatte und auf mehrmaliger Nachfrage der Amtsverwaltung nicht reagiert hatte.

 

Mit dem Erwerb des Flurstückes 174/1 durch einen neuen Vorhabenträger sollte eine Umsetzung der Bebauung im südlichen Bereich des B-Planes erfolgen. Dieses ist aber auf Grund des durchgeführten Änderungsverfahren und der daraus resultierenden Festsetzungen nicht möglich. Der neue Vorhabenträger plant die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern in zweigeschossiger Bauweise. Mit dem Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, um die Übernahme der entstehenden Planungskosten sowie die Erschließungsfrage vertraglich zu regeln.

 

Auf Grund Artikel 12, Abs. 1 des Landesplanungsvertrages wurde die Gemeinsame Landesplanungsabteilung beteiligt.

 

Nach Rücksprache mit der Genehmigungsbehörde des Landkreises ist eine Weiterführung des gesamten Plangebietes und Aufrechterhaltung der 1. Änderung nicht ratsam. Es wurde die Teilung in zwei Einzelpläne vorgeschlagen, um dem Vorhabenträger die Entwicklung des südlichen Bereiches zu ermöglichen.

 

Im Interesse der teilweisen Umsetzung des B-Planes ist die Aufhebung des vorgenannten Änderungsverfahrens unumgänglich.

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

-         § 2 (4) Baugesetzbuch (BauGB)

-         § 3 (2) Gemeindeordnung (GO) iVm § 35 (2) Nr. GO

-         §§ 2, 3 u. 4 der Zuständigkeitsverordnung der Gemeinde Wandlitz

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass alle bisher im Zusammenhang mit der durchgeführten 1. Änderung zum Bebauungsplan „Am Wiesenrand“ gefassten Beschlüsse am heutigen Tage aufgehoben werden und somit außer Kraft treten.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

(1 Seite)

B-Plan „Am Wiesenrand“ einschl. 1. Änderung - ohne Maßstab

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B-Plan "Am Wiesenrand" 1. Änderung im OT SL A4 (1358 KB)