Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Im August 1996 wurde der B-Plan „Am Wiesenrand“ im Ortsteil Schönerlinde mit Maßgabe genehmigt. Oktober 1996 folgte die Maßgabenerfüllung. Eine Bekanntmachung der Genehmigung konnte nicht erfolgen, da die Erschließung des Plangebietes nicht gesichert ist. Im Sep. 1997 wurde durch den Vorhabenträger die GROBA GmbH ein vereinfachtes Änderungsverfahren zum B-Plan angestrebt. Dieses Verfahren wurde bis zum Satzungsänderungsbeschluss vollzogen. Das durchgeführte Verfahren konnte aber nicht zur Genehmigung eingereicht werden, da sich der Vorhabenträger vom Vorhaben, Errichtung einer Seniorenwohnanlage, distanziert hatte und auf mehrmaliger Nachfrage der Amtsverwaltung nicht reagiert hatte. Mit dem Erwerb des Flurstückes 174/1 durch einen neuen Vorhabenträger sollte eine Umsetzung der Bebauung im südlichen Bereich des B-Planes erfolgen. Dieses ist aber auf Grund des durchgeführten Änderungsverfahren und der daraus resultierenden Festsetzungen nicht möglich. Der neue Vorhabenträger plant die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern in zweigeschossiger Bauweise. Mit dem Vorhabenträger wird ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, um die Übernahme der entstehenden Planungskosten sowie die Erschließungsfrage vertraglich zu regeln. Auf Grund Artikel 12, Abs. 1 des Landesplanungsvertrages wurde die Gemeinsame Landesplanungsabteilung beteiligt. Nach Rücksprache mit der Genehmigungsbehörde des Landkreises ist eine Weiterführung des gesamten Plangebietes und Aufrechterhaltung der 1. Änderung nicht ratsam. Es wurde die Teilung in zwei Einzelpläne vorgeschlagen, um dem Vorhabenträger die Entwicklung des südlichen Bereiches zu ermöglichen. Im Interesse der teilweisen Umsetzung des B-Planes ist die Aufhebung des vorgenannten Änderungsverfahrens unumgänglich. Gesetzliche Grundlagen - § 2 (4) Baugesetzbuch (BauGB) - § 3 (2) Gemeindeordnung (GO) iVm § 35 (2) Nr. GO - §§ 2, 3 u. 4 der Zuständigkeitsverordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass alle bisher im Zusammenhang mit der durchgeführten 1. Änderung zum Bebauungsplan „Am Wiesenrand“ gefassten Beschlüsse am heutigen Tage aufgehoben werden und somit außer Kraft treten. Anlagen: (1 Seite) B-Plan „Am Wiesenrand“ einschl. 1. Änderung - ohne Maßstab
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